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Das EXIST-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unterstützt Akademiker aller Gebiete

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) will mit seinem Förderprogramm EXIST den Erfolg technologiebasierter Unternehmen in Deutschland fördern. Absolventen, Studierende und Wissenschaftler aller Fachrichtungen soll es mit diesem Programm ermöglicht werden, wissensbasierte und nachhaltige Existenzgründungen in die Tat umzusetzen. Zudem soll das Gründungsklima an öffentlichen und privaten Hochschulen gefördert werden.

Das EXIST-Programm umfasst dabei drei Förderlinien:

  • Für eine hochschulweite Strategie zur  Formulierung einer Gründungskultur steht die Linie der EXIST-Gründungskultur
  • Das EXIST-Gründungsstipendium verhilft Studierenden, Absolventen und Wissenschaftlern zu einer optimalen Vorbereitung ihrer Gründungsvorhaben
  • Der EXIST-Forschungstransfer fördert den Austausch von Wissen über die notwendigen Vorarbeiten und technischen Voraussetzungen der Gründungsvorhaben

Durch das Gründungsstipendium werden die oben angeführten Personengruppen gefördert, sowie ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter, deren Abschluss vom bzw. Ausscheiden aus dem universitären Betrieb nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.  Für Studierende gilt die Einschränkung, dass sie mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben müssen. Eine Teamgründung ist auch möglich, allerdings nur, wenn die Teams aus nicht mehr als drei Personen bestehen. Das Stipendium soll zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhaltes dienen (zwischen 800 und 2.500 € pro Monat), sowie Sachausgaben (max. 10.000 €, für Teams max. 17.000 €) und Ausgaben für Coaching ( max. 5.000 €) abdecken. Um an diesem Programm teilnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung muss in ein Gründernetzwerk eingebunden sein
  • Der Arbeitsplatz muss von der Forschungseinrichtung gestellt werden
  • Die Hochschule verwaltet die Fördermittel
  • Der Gründer muss nach 10 Monaten einen Businessplan zur geplanten Unternehmensgründung präsentieren
  • Der Gründer muss ein Seminar mit dem Thema „Gründungspersönlichkeit“ besuchen
  • Für die Abfuhr von Steuern und Sozialversicherungen ist der Gründer selbst verantwortlich

Der Antrag für dieses Programm muss von einer Hochschule bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtung gestellt werden; dies kann jedoch jederzeit erfolgen.

 

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