Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Eine Arbeitslosenversicherung ist für Selbstständige wichtig. Fehlt sie, ist die Existenz gefährdet, falls das gegründete Unternehmen scheitert.
Unterschiede der Arbeitslosigkeit von Selbstständigen und Arbeitnehmern
Von einer Arbeitslosigkeit im klassischen Sinn wird gesprochen, wenn ein Arbeitnehmer keine Arbeit mehr hat, weil ihm beispielsweise gekündigt wurde. Infolgedessen bezieht er kein Gehalt und ihm fehlen die finanziellen Mittel, um seine monatlichen Kosten zu decken.
Ein Selbstständiger kann in diesem Sinn nicht arbeitslos werden, denn er ist ja sein eigener Chef. Bei seiner Arbeitslosigkeit handelt es sich vielmehr um ein Ausbleiben von Erträgen. Die Gründe für diese Ertragslosigkeit können verschieden sein, das Resultat ist jedoch das gleiche wie bei einem Arbeitnehmer: Dem Selbstständigen fehlen finanzielle Mittel, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige – Sinn und Zweck
Arbeitnehmer zahlen monatliche Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein. Die entsprechenden Beträge werden von ihrem Gehalt einbehalten und durch ihren Arbeitgeber an die gesetzliche Arbeitslosenversicherung abgeführt. Durch diese Einzahlungen stellt der Arbeitnehmer sicher, dass die Arbeitslosenversicherung monatliche Zahlungen wiederum an ihn leistet, falls er arbeitslos werden sollte.
Selbstständige sind ihr eigener Chef und müssen sich deshalb eigenständig um eine Arbeitslosenversicherung kümmern. Wenn sie keine Erträge erwirtschaften und ihnen das Einkommen zur Finanzierung ihrer Existenz fehlt, benötigen sie anderweitige finanzielle Quellen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Eine mögliche Quelle kann ebenfalls die gesetzliche Arbeitslosenversicherung sein.
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Genau wie Arbeitnehmer können auch Selbstständige die Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung nutzen. Da Selbstständige im Unterschied zu Arbeitnehmern nicht zu Einzahlungen in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung verpflichtet sind, handelt es sich um eine sogenannte „freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige“. Der Beitritt zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Das wichtigste ist, dass ein entsprechender Antrag spätestens innerhalb der ersten drei Monate der Selbstständigkeit gestellt wird.
Alternative Arbeitslosenversicherungen für Selbstständige
Eine private Arbeitslosenversicherung für Selbstständige schützt pauschal vor dem Risiko einer Arbeitslosigkeit bzw. einer Ertragslosigkeit. Diese ist auf dem freien Versicherungsmarkt nicht zu finden. Allerdings können sich Selbstständige gegen die einzelnen Gründe der Ertragslosigkeit absichern. Hierzu zählen insbesondere eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie Zahlungsausfälle.
Einen ersten Überblick über die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gibt es hier: Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (externer Link)
Ausführliche Informationen zur Arbeitslosenversicherung gibt es hier: Bundesagentur für Arbeit (externer Link)
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