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Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Agentur für Arbeit

Der freiwillige Beitritt zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung kann für Selbstständige eine gute Möglichkeit sein, um sich gegen eine Erwerbslosigkeit abzusichern.

Wieso eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Das ist eine gute Frage, denn als Selbstständiger können Sie im klassischen Sinne gar nicht arbeitslos werden. Da Sie Ihr eigener Chef sind, kann Sie niemand entlassen und Sie werden selbst wohl auch nicht kündigen. Allerdings kann es passieren, dass Sie dauerhaft oder vorübergehend keine Einkünfte mehr erzielen. Dann brauchen Sie eine andere finanzielle Einnahmequelle, die Ihnen hilft, Ihre Existenz zu sichern.

Die Voraussetzungen für einen Beitritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung

Selbstständige, die sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiterversichern wollen, müssen zwei Jahre vor Beginn ihrer Selbstständigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Diese 12 Monate können auch über den Zeitraum der letzten 24 Monate verteilt sein. Außerdem können Selbstständige sich freiwillig versichern, wenn sie unmittelbar vor ihrer Selbstständigkeit Arbeitslosengeld erhalten haben. Die Dauer des Bezugs spielt keine Rolle.

Spätestens drei Monate nach Beginn der Selbstständigkeit muss der Antrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung bei der Arbeitsagentur des Wohnortes eingegangen sein. Ihm muss ein Nachweis beiliegen, aus dem die Tätigkeit des Selbstständigen zweifelsfrei hervorgeht. In der Regel genügt hierfür eine Kopie des Gewerbescheins. Außerdem muss der Selbstständige nachweisen, dass er mindestens 15 Stunden in der Woche seiner Selbstständigkeit nachgeht.

Was kostet eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige beliefen sich 2016 auf 87,15 Euro pro Monat in den alten Bundesländern und 75,60 Euro pro Monat in den neuen Bundesländern. Existenzgründer und Selbstständige, deren Unternehmen jünger als zwei Jahre ist, zahlen die Hälfte. Diese Beitragssätze sind für alle Selbstständigen gleich, unabhängig von ihrer Ausbildung oder Qualifikation.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes für Selbstständige

Wie hoch das Arbeitslosengeld ist, das Selbstständige im Fall einer Arbeitslosigkeit bzw. im Fall einer Erwerbslosigkeit erhalten, richtet sich prinzipiell nach ihrer Ausbildung und nach ihrem Wohnsitz (Bundesländer im Osten oder Westen). Als Orientierungswert galt 2016 in Westdeutschland ein Höchstsatz von 1.443 Euro pro Monat.

Wenn Selbstständige Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen, müssen sie ihr Gewerbe nicht zwingend abmelden. Allerdings müssen sie nachweisen, dass sie ihrer Selbstständigkeit weniger als 15 Stunden pro Woche nachgehen. Außerdem gibt es bei Bezug des Arbeitslosengeldes Höchstsätze zu beachten, die Selbstständige mit ihrer Selbstständigkeit maximal erwirtschaften dürfen. Übersteigen ihre Einkünfte diese Höchstsätze, findet eine Verrechnung mit dem Arbeitslosengeld statt.

Fazit: Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige – ja oder nein?

Ob sich ein Beitritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige rechnet, hängt also von Ihrer Qualifikation, dem Alter Ihrer Firma, Ihrem Wohnort und der Tragfähigkeit Ihres Unternehmens ab. Wenn Letzteres außer Frage steht und ein professioneller Businessplan den Erfolg des Unternehmens prognostiziert, wird es unwahrscheinlich sein, dass eine Erwerbslosigkeit eintreten wird.

Anstelle der freiwilligen Arbeitslosenversicherung kann auch eine Art private Arbeitslosenversicherung für Selbstständige abgeschlossen werden. Damit sichern sich Selbstständige gegen die einzelnen Risiken einer Erwerbslosigkeit ab.

Einen ersten Überblick über die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gibt es hier: Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (externer Link)

Ausführliche Informationen zur Arbeitslosenversicherung gibt es hier: Bundesagentur für Arbeit (externer PDF-Link)

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