Urteil: Existenzgründerzuschuss – Förderung trotz eigenem Vermögen?
Der Antrag auf Existenzgründerzuschuss eröffnet dem Arbeitslosen auch bei vorhandenen Mitteln Wege in die Eigenständigkeit. Die Behörde darf diesen lediglich auf formale Kriterien und nicht hinsichtlich der Vermögenslage des Antragstellers prüfen. Diese Voraussetzungen gelten beim Antrag auf Existenzgründerzuschuss Der Gründungszuschuss kann aufgrund bestehender Arbeitslosigkeit beantragt werden, wenn die Absicht zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit vorliegt. … weiter lesen