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Selbstständige im Handwerk treffen zu einem großen Teil Vorkehrungen für ihr Alter. Dies ergab eine Studie von Creditreform, an der knapp 1.300 Handwerksbetriebe teilnahmen. Eine Vorschrift zur Altersvorsorge existiert dabei nur im zulassungspflichtigen Handwerk.

Mehrzahl selbstständiger Handwerker ist privatversichert

71,8 % der befragten selbstständigen Handwerker wählen eine private Lebensversicherung für die Altersabsicherung. 38,6 % setzen auf Immobilienkäufe und 31,3 % sorgen mit einer staatlich geförderten Riester- oder Rürup-Rente vor (Mehrfachnennungen möglich). 28,9 % der Befragten gaben außerdem an, eine freiwillige oder obligatorische gesetzliche Rentenversicherung abgeschlossen zu haben. Der Verkauf des Betriebs wird von fast einem Viertel der Selbstständigen als Zusatzversicherung gesehen.

Die monatliche Zahlung für die Altersvorsorge liegt bei 25 % der Befragten bei einem Betrag zwischen 250 und 500 Euro. 15,4 % wenden mehr als 1.000 Euro pro Monat für ihre private Rente auf, obwohl ein Großteil der Selbstständigen vor der Existenzgründung selbst angestellt war und somit zusätzlich eine gesetzliche Rente erhalten wird.

Bundesregierung befürchtet Altersarmut bei selbstständigen Handwerkern

Da eine Versicherungspflicht nur im zulassungspflichtigen Handwerk besteht, diese nur für 18 Jahre gilt und dabei die Zahl an Selbstständigen wächst, warnt die Bundesregierung vor Altersarmut. Deshalb steht eine Altersvorsorgepflicht für alle, die sich im Handwerk selbstständig machen wollen oder bereits selbstständig sind zur Diskussion. Diesem Vorhaben stehen 68 % der Handwerksbetriebe positiv gegenüber, wobei die Pflicht nur für diejenigen, die nicht bereits privat vorsorgen, gewünscht wird. Jüngere Unternehmer bewerten eine Verpflichtung insgesamt als skeptisch.

Weitere Informationen: Altersvorsorge im Handwerk 2016/17, Creditreform (externer Link)

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