Telefon E-Mail Beratersuche
X
Bundesweites kostenloses Experten-Telefon

Mo-Fr 08:00-22:00 Uhr
Sa 10:00-16:00 Uhr
So 10:00-16:00 Uhr

24h Rückruf-Service
100% Free Call

X
X
Experten informieren persönlich am Telfon unter 0800 58 95 505 über Fördergelder, Finanzierung und Versicherungen
Der Fördercheck

Sie erhalten staatliche Zuschüsse für Ihre Existenzgründung oder für Ihr Unternehmen.

Überprüfen Sie hier kostenlos Ihre Förderfähigkeit.

Machen Sie den kostenlosen Fördercheck!
FÖRDERCHECK

Überprüfen Sie hier kostenlos und unverbindlich, wie Sie durch staatliche Fördermittel Ihre Existenzgründung oder Ihre bereits bestehende Selbstständigkeit optimieren können.

Direkte Auskunft auch über unsere kostenlose Experten-Hotline 0800 / 58 95 505.







DatenschutzDie abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.

conditions

Für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit besteht die Möglichkeit der Beantragung einer finanziellen Starthilfe beim Arbeitsamt – genannt Gründungszuschuss. Voraussetzungen für dieses Förderprogramm bestehen nicht nur aus formalen Aspekten, sondern betreffen auch die persönlichen Qualifikationen des Antragstellers.

Antragsberechtigt sind Bezieher von Arbeitslosengeld 1

Grundsätzlich können alle Existenzgründer, die ALG 1 beziehen, einen Antrag auf den Gründungszuschuss stellen. Voraussetzungen sind allerdings ein gegebener Restanspruch von 150 Tagen auf die Bezüge und dass der Antragsteller das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Beachtet werden sollte außerdem der allgemein gültige Vermittlungsvorrang, den der Arbeitsvermittler beachten muss. Das heißt: Sollte die Möglichkeit einer Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis bestehen, wird der Gründungszuschuss nicht gewährt.

Da die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags auf den Gründungszuschuss dem Arbeitsvermittler als Ermessensentscheidung obliegt, sollte der Antragsteller von seinem Vorhaben und seiner Person überzeugen können. Hierfür ist vor allem ein professioneller Businessplan samt sachkundiger Finanzplanung unentbehrlich.

Selbstständigkeit im Hauptberuf als Voraussetzung für den Gründungszuschuss

Als weitere Bedingung für die Genehmigung des Gründungszuschuss-Antrags muss die Existenzgründung auf eine selbstständige und hauptberufliche Tätigkeit abzielen. Ebenso muss die Geschäftsidee von einem erfolgsversprechenden und tragfähigen Unternehmenskonzept untermauert sein. Der zuständige Arbeitsvermittler muss vor allem davon überzeugt werden, dass das Geschäftsmodell die Existenz des Antragstellers sichern kann.

Daneben ist auch die fachliche und persönliche Eignung des Existenzgründers Voraussetzung für den Gründungszuschuss. Deshalb muss der Antragsteller den Arbeitsvermittler sowohl von seiner Person überzeugen als auch zweifelsfreie Belege für seine fachlichen Qualifikationen vorlegen können.

Zusammenfassend sind folgende Dokumente für die Antragstellung zur Genehmigung des Gründungszuschusses notwendig:

Neben den formalen Aspekten muss der Existenzgründer den Arbeitsvermittler allerdings vor allem von sich selbst und seiner Geschäftsidee überzeugen. Deshalb sollte sich der Antragsteller gründlich auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit vorbereiten, um auf jegliche Fragen zu seinem Unternehmenskonzept passende Antworten parat zu haben.

Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!

Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert