Gründerfinanzierung – kann man ein Förderdarlehen aufstocken?

Es gibt in Deutschland attraktive, staatlich geförderte Darlehen für Existenzgründer. Das KfW-Startgeld ist ein Beispiel dafür. Dieses kann man bis zu 5 Jahre nach der formellen Gründung beantragen.

Diese Form der Gründerfinanzierung ist zu niedrigeren Zinssätzen verfügbar als reguläre Bankdarlehen. Zudem beinhaltet dieses Förderdarlehen eine tilgungsfreie Anlaufphase. Dies bedeutet, dass man das Darlehen nicht sofort zurückzahlen muss. Man muss es in den ersten 12 Monaten nicht tilgen, sondern nur die Zinsen bedienen. So lässt sich nach der Existenzgründung ausreichend Liquidität aufbauen, bevor man das Darlehen in monatlichen Raten tilgen muss. In diesem Artikel möchten wir erläutern, wie man dieses Darlehen beantragen kann, welches Volumen gefördert wird und ob man eine erhaltene Summe an Geldern auch aufstocken kann.

Gründerfinanzierung – Kapitalbedarfsplan erstellen

Im Rahmen einer Existenzgründung beschäftigt man sich früher oder später mit der Erstellung eines Finanzplans. Selbst wenn man zu Beginn der Überlegungen, in die Selbstständigkeit zu gehen, noch nicht an die Ansprache von Förderbanken oder anderen Finanzierern denkt, trägt man die übergeordneten Kennzahlen eines Unternehmens zusammen. Folgende Fragen sollte man sich in jedem Fall beantworten können, wenn man eine Existenzgründung plant:

  • Welche Umsatzquellen gibt es?
  • Mit welcher Preisstrategie agiere ich am Markt? Wie viele Aufträge oder Verkäufe kann ich generieren?
  • Welche monatlichen Umsatzhöhen ergeben sich daraus?
  • Wie hoch sind die laufenden monatlichen Kosten des Geschäftsmodells?
  • Wie viel Personal wird benötigt? Wird dieses festangestellt, müssen also Lohnnebenkosten einkalkuliert werden?
  • Welche steuerlichen Abgaben sind mit einzurechnen? 

Zudem muss man sich natürlich über den konkreten Kapitalbedarf zu Beginn der Selbstständigkeit klar werden:

  • Welche Investitionen müssen getätigt werden, um die Geschäftsidee erfolgreich umsetzen zu können? Hier kann es sich z. B. um ein Kfz handeln, um Büroeinrichtung, Maschinen, Werkzeug, Software, ein Kassensystem o. Ä.
  • Ebenso besteht Kapitalbedarf für die Finanzierung von Betriebsmitteln. Hierzu zählen Personalkosten, der Einkauf von Ware für den Handel, Aufwände für Miete, Marketing, Reisekosten oder Beratungskosten.

Aus diesen Investitionen und Betriebsmitteln ergibt sich also der gesamte Kapitalbedarf. Wenn dieser höher ist als das vorhandene Eigenkapital der Existenzgründer, muss man Fremdkapital aufnehmen. Im Rahmen der Erstellung eines Finanzplans konkretisiert man die notwendige Finanzierungshöhe in einem sog. Investitionsplan/Kapitalbedarfsplan. Aus diesem geht also hervor, wofür das Darlehen verwendet werden soll. Dies muss für die Förderbank natürlich nachvollziehbar sein und sollte daher übersichtlich dargestellt werden. 

Weitere Bestandteile des Finanzplans

Über den Kapitalbedarfsplan hinaus gibt es weitere wichtige Bestandteile eines bankenfähigen Finanzplans.

Diese werden im Folgenden kurz benannt. Ein solcher Finanzplan kann im Rahmen einer staatlich geförderten Existenzgründungsberatung erstellt werden.

  • Im Rentabilitätsplan (auch Rentabilitätsvorschau oder Gewinn- und Verlustrechnung) wird zunächst der monatliche Umsatz des Unternehmens abgebildet. Zudem müssen der Wareneinsatz und die Personalkosten (für angestelltes Personal) sowie alle weiteren betrieblichen Kosten kalkuliert werden. Zudem werden noch Zinsen für ein Darlehen und Abschreibungen angesetzt. So wird der Gewinn vor Steuern ausgewiesen. Hiervon werden noch die steuerlichen Abgaben wie die Gewerbesteuer und ggf. die Körperschaftsteuer abgezogen, so dass man den Gewinn nach Steuern prognostizieren kann.
  • In den Cash-Flow-/Liquiditätsplan werden viele Angaben aus der Gewinn- und Verlustrechnung übertragen. Der Liquiditätsplan wird darüber hinaus um Zahlungsziele für Eingangs- und Ausgangsrechnungen erweitert. Angesetzt werden ebenfalls steuerliche Aufwendungen, eventuelle Erstattungen der Umsatzsteuer sowie die Tilgungsrate des Darlehens.
  • Darüber hinaus sollte ein exemplarischer Tilgungsplan im Finanzplan enthalten sein. In diesem wird der Kapitaldienst für das Darlehen berechnet. Selbiger setzt sich aus dem Zinssatz und der Tilgungsrate zusammen. Diese ist wie beschrieben bei einem Förderdarlehen erst nach einem gewissen Zeitraum fällig.   

KfW-StartGeld für die Gründerfinanzierung

Wenn die Höhe der zu beantragenden Finanzierung nun feststeht, kann man das passende Förderdarlehen auswählen.

Bei Kapitalbedarfen im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Bereich kann man auf Mikrodarlehen zurückgreifen. Diese sind in den meisten Bundesländern verfügbar, allerdings auf meist 30.000 Euro bis 50.000 Euro begrenzt. Bei einem etwas höheren Kapitalbedarf wird oft das KfW-StartGeld relevant. Dieses ist auf eine Höhe von 200.000 Euro gedeckelt und passt für die meisten Gründungsvorhaben sehr gut. 

Nun kann natürlich der Fall eintreten, dass der Kapitalbedarfsplan eine notwendige Finanzierung von 80.000 Euro ausweist. Eine höhere Summe wird zum Stand der Beantragung nicht benötigt. Obwohl man immer einen ausreichenden Puffer im Liquiditätsplan enthalten haben sollte, muss man auch nicht mehr Geld aufnehmen, als man sinnvoll einsetzen kann.

Der erstellte Finanzplan kann nun zusammen mit dem schriftlichen Businessplan, der die Geschäftsidee vollumfänglich beschreibt und z. B. auf die Marketingstrategie, die Wettbewerbsanalyse, die Unternehmensführung und die SWOT-Analyse eingeht, bei der Hausbank eingereicht werden.

Dort werden der Businessplan und der Finanzplan geprüft. Bei einem positiven Votum dauert es rund sechs bis acht Wochen, bis das Förderdarlehen ausbezahlt wird.

Zusätzlicher Kapitalbedarf bei einer Gründerfinanzierung

Falls sich das Geschäft noch besser entwickelt als ursprünglich im Finanzplan kalkuliert, ist das natürlich eine tolle Entwicklung der Selbstständigkeit. Ein solches Wachstum kann aber auch mit einem neuerlichen Kapitalbedarf verbunden sein. Etwa ist die Auftragslage so gut, dass neue Maschinen angeschafft werden müssen, um die Nachfrage zu bedienen. Oder man möchte zusätzliches Personal einstellen oder sich räumlich vergrößern, sei es mit einer Büro- oder mit einer Lagerfläche.

Falls man zum Start der Existenzgründung die beschriebenen 80.000 Euro erhalten hat, um den damaligen Kapitalbedarf zu decken, kann man das KfW-StartGeld nun aufstocken. Es gilt weiterhin die Gesamtobergrenze von 200.000 Euro. Bis zu dieser Summe kann man jedoch weitere Gelder beantragen. Dies geschieht mit einem aktualisierten Businessplan und Finanzplan.

Die Voraussetzung für eine Aufstockung dieses Förderdarlehens ist, dass sich die betrieblichen Kennzahlen des Unternehmens gut entwickelt haben. Wenn man die erhaltenen 80.000 Euro bereits ausgegeben hat und dabei deutlich hinter dem im Finanzplan prognostizierten Umsatz und Gewinn bleibt, wird eine Aufstockung des Darlehens sehr schwierig. In diesem Fall kann man über eine andere Form der Finanzierung nachdenken und die Situation ggf. mit einem Unternehmensberater besprechen. Denn die Strategie zur neuerlichen Kapitalaufnahme muss in diesem Fall sehr gut durchdacht sein.

Fazit

Liegt man im Kapitalbedarfsplan unterhalb von 200.000 Euro, kann man auf das staatliche Förderdarlehen KfW-StartGeld zurückgreifen. Dieses wird mit einem professionellen Businessplan und Finanzplan beantragt. Das mögliche Volumen von 200.000 Euro muss nicht komplett abgerufen werden. Man kann auch zunächst eine niedrigere Summe ansetzen. Sollte man zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Finanzierung benötigen, kann aufgestockt werden. Wenn die zunächst erhaltene Summe ausreichend ist, muss diese aber auch nicht erhöht werden.

Voraussetzung für eine Aufstockung ist eine positive Entwicklung der Selbstständigkeit. 

Sie möchten sich bei der Erstellung eines Finanzplans und der Beantragung eines Darlehens professionell unterstützen lassen? Füllen Sie hierfür gerne das Formular zur Beratersuche aus und wir bringen Sie für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch mit einem Experten aus Ihrer Branche in Kontakt.

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FAQ

Was ist ein Kapitalbedarfsplan?

Ein Kapitalbedarfsplan zeigt, wie viel Kapital für eine Gründung oder ein Investitionsvorhaben benötigt wird. Er umfasst unter anderem Gründungskosten, notwendige Investitionen, den Finanzierungsbedarf der betrieblichen Anlaufphase und gegebenenfalls Mittel zur Sicherung des privaten Lebensunterhalts. Das Existenzgründungsportal des Bundes bezeichnet eine gründliche Kapitalbedarfsplanung als zentralen Bestandteil der Gründungsvorbereitung.

Was gehört in einen Kapitalbedarfsplan?

Berücksichtigt werden sollten insbesondere Anschaffungen und Investitionen wie Maschinen, Fahrzeuge, Einrichtung, Software oder Warenbestände. Zusätzlich können Betriebsmittel wie Personalkosten, Mieten, Marketing, Beratungskosten oder andere laufende Aufwendungen während der Anlaufphase einbezogen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kapitalbedarfsplan und Finanzierungsplan?

Der Kapitalbedarfsplan beantwortet die Frage, wie viel Geld insgesamt benötigt wird. Der Finanzierungsplan zeigt anschließend, wie dieser Kapitalbedarf gedeckt werden soll, beispielsweise durch Eigenkapital, Förderdarlehen, Bankkredite, Beteiligungskapital oder andere Finanzierungsinstrumente.

Was ist der Unterschied zwischen Kapitalbedarfsplan und Investitionsplan?

Die Begriffe werden teilweise ähnlich verwendet. Ein Investitionsplan konzentriert sich vor allem auf konkrete Anschaffungen und Investitionen. Ein Kapitalbedarfsplan kann darüber hinaus auch Gründungskosten, Betriebsmittel, Anlaufverluste und Liquiditätsreserven umfassen.

Müssen auch Betriebsmittel im Kapitalbedarfsplan berücksichtigt werden?

Ja. Gerade in der Anlaufphase entstehen häufig laufende Kosten, bevor ausreichende Umsätze erzielt werden. Dazu können Personalkosten, Miete, Marketing, Beratung, Leasing oder Warenbestände gehören. Auch das KfW StartGeld kann neben Investitionen bestimmte Betriebsmittel finanzieren.

Wie hoch sollte die Liquiditätsreserve im Kapitalbedarfsplan sein?

Eine allgemeingültige Summe gibt es nicht. Die Höhe hängt vom Geschäftsmodell, den Zahlungszielen, den laufenden Fixkosten und der erwarteten Umsatzentwicklung ab. Entscheidend ist, dass die Anlaufphase realistisch finanziert werden kann und auch verzögerte Zahlungseingänge oder schwächere Umsätze nicht sofort zu Liquiditätsproblemen führen.

Warum verlangen Banken einen Kapitalbedarfsplan?

Banken möchten nachvollziehen können, wie hoch der tatsächliche Finanzierungsbedarf ist und wofür die beantragten Mittel eingesetzt werden. Ein nachvollziehbarer Kapitalbedarfsplan hilft außerdem dabei zu prüfen, ob die beantragte Finanzierung zur geplanten Investition und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens passt.

Kann der KfW ERP-Gründerkredit StartGeld für den Kapitalbedarf genutzt werden?

Ja. Das ERP-Gründerkredit StartGeld kann aktuell mit bis zu 200.000 Euro für Investitionen und Betriebsmittel eingesetzt werden. Davon dürfen bis zu 80.000 Euro auf Betriebsmittel entfallen. Einen Mindestkreditbetrag gibt es nicht.

Muss ich beim KfW StartGeld sofort die vollen 200.000 Euro beantragen?

Nein. Beantragt werden sollte der tatsächlich benötigte Finanzierungsbetrag. Die KfW erlaubt derzeit mehrere Anträge bis zum Erreichen des Höchstbetrags von insgesamt 200.000 Euro. Voraussetzung bleibt, dass das Unternehmen die Förderbedingungen erfüllt. Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit vor mehr als fünf Jahren aufgenommen haben, fallen nicht mehr unter das StartGeld.

Kann ein KfW StartGeld später aufgestockt werden?

Die KfW spricht offiziell von einer mehrmaligen Beantragung bis zum Erreichen des Höchstbetrags von 200.000 Euro. Eine weitere Finanzierung ist also grundsätzlich möglich, sofern die jeweiligen Fördervoraussetzungen weiterhin erfüllt sind und die Bank das Vorhaben mitträgt.

Brauche ich für das KfW StartGeld einen Businessplan?

Ja. Die KfW weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Businessplan zum Gespräch mit dem Finanzierungspartner mitgebracht werden soll. Darin sollten unter anderem Geschäftsidee, Zielgruppe, Markt, Wettbewerb und die Qualifikation des Gründers beschrieben werden.

Wann muss ein Förderdarlehen beantragt werden?

Förderkredite sollten grundsätzlich vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens beantragt werden. Beim KfW StartGeld erfolgt der Antrag über einen Finanzierungspartner und nicht direkt bei der KfW.

Kann ich einen Kapitalbedarfsplan selbst erstellen?

Ja. Entscheidend ist, dass sämtliche relevanten Positionen vollständig und nachvollziehbar erfasst werden. Bei größeren Finanzierungsanfragen oder komplexeren Geschäftsmodellen kann eine fachliche Prüfung sinnvoll sein, damit Investitionen, Betriebsmittel, Liquiditätsreserve und Finanzierung realistisch aufeinander abgestimmt sind.

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