Corona-Neustarthilfe für Solo-Selbstständige ohne Fixkostennachweis
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III profitieren Solo-Selbstständige von einer Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 Euro. Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium wollen mit dieser Förderung und Aufstockung (zuvor maximal 5.000 Euro Neustarthilfe vorgesehen) besonders der speziellen Situation Kulturschaffender und anderer Solo-Selbstständiger Rechnung tragen, die nur geringe Fixkosten vorweisen können. Neustarthilfe für Solo-Selbstständige ohne Fixkosten Die Neustarthilfe … weiter lesen