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Freelancer

Als Freelancer bezeichnet man einen freien Mitarbeiter, der unabhängiger Selbstständiger und gleichzeitig Arbeitnehmer ist. Freelance, d.h. freie Mitarbeit und meint die persönliche Erfüllung eines Auftrages für in der Regel mehrere Unternehmen. Hierbei agiert er auf Basis eines Dienst- oder Werkvertrages und ist daher nicht in die Organisationsstruktur des auftraggebenden Unternehmens eingegliedert. Er ist in der Regel hochqualifiziert und auf eine bestimmte Aufgabe spezialisiert, beispielsweise Programmieren oder Dolmetschen; aber auch Journalisten, Dozenten oder Lektoren arbeiten häufig als freie Mitarbeiter. Freie Mitarbeiter werden zumeist stundenweise oder pauschal bzw. ergebnisorientiert für Aufträge entlohnt; dies ist rechtlich im Status als Arbeitnehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibender möglich.

Aus diesem besonderen Arbeitsverhältnis entstehen dem freien Mitarbeiter Vorteile wie relativ freie Zeiteinteilung, formal eigene Gestaltung der Arbeitsbedingungen (neben zeitlich auch örtlich und fachlich) und dadurch eine große persönliche Unabhängigkeit. Somit ist ein Verhältnis zum Auftraggeber charakteristisch, das sich als nicht direkt weisungsgebunden beschreiben lässt. Freelancer können bei mehreren Unternehmen gleichzeitig Aufträge erfüllen; reguläre Arbeitnehmer eines Unternehmens können parallel bei einem anderen Unternehmen als freie Mitarbeiter tätig sein. Sie werden neben der Gastronomie- sowie Medien- und Werbungsbranche vor allem in künstlerischen und kulturellen Bereichen, zunehmend aber auch in technischen Berufen eingesetzt und häufig auch als Honorarkraft oder freischaffende Mitarbeiter bezeichnet.

Auftraggebende Unternehmen können durch die Beschäftigung freier Mitarbeiter kurzfristige Personalengpässe bei höherer Rentabilität durch nicht vorhandene Fixkosten ausgleichen, die Mitarbeiter flexibel einsetzen und an den Erfahrungen anderer Unternehmen, mit denen freie Mitarbeiter zumeist arbeiten, partizipieren. Ein Nachteil kann jedoch fehlende Vertrautheit und hieraus resultierend auch Identifizierung mit dem Unternehmen sein, die sich erst durch längere Einarbeitung in Betrieb und Projekte legen können. Als „Feste Freie“ bezeichnet man hingegen diejenigen freien Mitarbeiter, die kontinuierlich und überwiegend für einen Auftraggeber arbeiten und deren Arbeitsverhältnis dem eines regulären Arbeitnehmers dadurch trotz fehlendem monatlichen Festgehalt und arbeitsrechtlicher Absicherungen wie bezahlten Urlaub und Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall sehr ähnlich wird. Man spricht im Falle vorliegender Weisungsabhängigkeit und Eingliederung in den Betrieb von Scheinselbstständigkeit.

Die Klassifizierung als freier Mitarbeiter beschreibt jedoch nur die Art des Arbeitsverhältnisses in Abgrenzung zum normalen Arbeitgeber und sagt nichts über den ausgeübten Beruf an sich aus; anders als bei der Bezeichnung Freiberufler, die hingegen oft im Bezug auf bestimmte Berufsstände wie Ärzte, Architekten oder Psychologen verwendet wird, aber wiederum nichts über das Arbeitsverhältnis aussagt. Ein freier Mitarbeiter kann also aus einem normalen Erwerbsberuf stammen und ein Freiberufler ebenso weisungsgebundener Arbeitnehmer sein.

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