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Geldbörse mit Euroscheinen

Beim Sprung in die Selbstständigkeit wird der Stellenwert einer soliden Liquiditätsplanung oftmals unterschätzt. Dabei ist mangelnde Liquidität einer der häufigsten Gründe, warum Unternehmen in Schwierigkeiten geraten. Nicht selten stehen dann eine Insolvenz und Geschäftsaufgabe an. Doch was bedeutet der Begriff Liquidität eigentlich und weshalb ist er so wichtig für das Bestehen eines Unternehmens?

Grundsätzliches zur Liquidität

Unter Liquidität versteht man die Zahlungsfähigkeit. Sie bezeichnet das Vorhandensein ausreichend liquider Mittel. Liquide Mittel sind Geldmittel, die zur sofortigen Verfügung stehen. Hierzu zählen beispielsweise das Bargeld, das eigene Bankguthaben und Schecks. In der Bilanz findet man die liquiden – also „flüssigen“ – Mittel im Umlaufvermögen der Aktiva-Seite. Wer sich fragt, was zu den liquiden Mitteln zählt, kann die Redewendung „flüssig sein“ zur Hilfe nehmen. Mit einer Maschine kann man keine Rechnung bezahlen. Mit Bargeld schon.

Nach der Definition des Handelsgesetzbuchs (externer Link) zählen zu den liquiden Mitteln:

  • Kassenbestand
  • Guthaben bei Kreditinstituten
  • Bundesbankguthaben
  • Schecks

Dieser Teil des Vermögens kann unmittelbar für die Begleichung von Verbindlichkeiten genutzt werden. Können Verbindlichkeiten nicht beglichen werden, ist man zahlungsunfähig und die Insolvenz droht. Eine solide Liquiditätsplanung ist daher unerlässlich für den Unternehmer als auch für mögliche Kapitalgeber. Denn eine mangelhafte Liquiditätsplanung ist ein Zeichen mangelnder kaufmännischer Kenntnisse.

Die goldene Regel lautet: Die liquiden Mittel sind niedrig wie möglich, aber so hoch wie nötig zu halten. Nicht genutztes Geld bezeichnet man häufig auch als „totes Kapital“. Die Mittel können auf dem Bankkonto kaum Erträge erwirtschaften und wären anderorts besser investiert. Es gilt, die Balance zu finden.

Unterschied zwischen rentabel und liquide für den Liquiditätsplan verstehen

Kann man laut Planung Gewinne erzielen und trotzdem illiquide sein? Kurzum: Ja. Die Gewinn- und Verlustrechnung betrachtet die Rentabilität und behandelt eine Reihe von Posten anders als die für die Liquidität relevante Kapitalflussrechnung bzw. Cashflow-Rechnung.

Ein Beispiel hierfür sind die Abschreibungen: Die Abschreibungen stellen eine buchhalterische Wertminderung von Vermögensgegenständen dar und senken den Gewinn. Die abgeschriebene Maschine z. B. wird in den Büchern nun nur noch mit einem Restbuchwert angesetzt. Es kam jedoch nicht zu einer tatsächlichen Auszahlung liquider Mittel. Es handelt sich um eine rein buchhalterische Vermögensminderung. Kasse und liquide Mittel blieben unberührt. Dementsprechend wirken sich Abschreibungen nicht auf die Liquidität aus. Sie werden in der Kapitalflussrechnung korrigierend wieder hinzugebucht.

Mit Tilgungen für Fremdkapital verhält es sich genau andersrum: Die Rückzahlung von Darlehen ist nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet. Die Bank als Fremdkapital-Geber erwartet jedoch sehr wohl einen tatsächlichen Zahlungseingang der Tilgung. Eine Tilgung wirkt sich infolgedessen mindernd auf die Liquidität aus, beeinflusst den Gewinn eines Unternehmens jedoch nicht.

Ein weiteres Beispiel für die unterschiedlichen Behandlungen von Rentabilität und Liquidität sind die Personalkosten. Kapitalgesellschaften (z. B. mit der Rechtsform UG oder GmbH) stellen als Unternehmen eigene juristische Personen dar und können ihre Gründer anstellen. Diese erhalten als reguläre Angestellte dann ein in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildetes Gehalt. Personengesellschaften hingegen (z. B. Einzelunternehmen/GbR/OHG) können ihre Gründer nicht selbst anstellen, denn sie sind keine eigene juristische Person. Die Unternehmensinhaber zahlen sich keine Gehälter im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung aus, sondern tätigen private Entnahmen, die ausschließlich liquiditätswirksam sind. Auch hier entsteht eine Diskrepanz bezüglich Gewinn und Liquidität.

Darüber hinaus kann es bei verschiedenen Vorgängen zu zeitlichen Diskrepanzen zwischen Buchung und Ein- bzw. Auszahlung kommen. Auch wenn ein Unternehmen im Schnitt jedes Jahr einen Gewinn erwirtschaftet, kann es durch den Verzug von Zahlungseingängen zu einer Zahlungsunfähigkeit kommen.

Kapitalflussrechnung bzw. Cashflow-Rechnung in der Liquiditätsplanung

Die Liquidität planen und abbilden kann man am besten mit einer Kapitalflussrechnung bzw. einer Cashflow-Rechnung. Hier trägt man alle relevanten Posten ein und betrachtet die zeitliche Entwicklung.

Die Ergebniszeile der Kapitalflussrechnung gibt die Über- bzw. Unterdeckung an. Dies ist der planmäßige Kontostand für jeden Monat. Gibt es eine Überdeckung, ist der Kontostand positiv. Eine Unterdeckung muss in jedem Fall vermieden werden.

Ist abzusehen, dass es eng werden könnte, hat man die Möglichkeit, mit verschiedenen Mitteln gegenzusteuern. Die Einlage von zusätzlichem Eigenkapital oder die Aufnahme von weiterem Fremdkapital ist eine Möglichkeit. Man kann jedoch auch durch die zeitliche Abstimmung von Ein- und Auszahlungen Liquidität herstellen. Bei einem Liquiditätsengpass helfen Stundungsvereinbarungen oder verlängerte Zahlungsziele bei Lieferanten. Eine weitere Möglichkeit ist die Anpassungen der den eigenen Kunden gesetzten Zahlungsfristen oder das Arbeiten mit Skonti.

Um es nicht zu einem solchen Engpass kommen zu lassen, ist eine ausreichende Liquiditätsreserve (auch Liquiditätspuffer genannt) einzuplanen. Je nach Geschäftsmodell sollte dieser bis zu drei Monate der Betriebsausgaben decken. Bei einer Unternehmensneugründung empfiehlt sich eine Liquiditätsreserve von 10 Prozent des Gesamtkapitalbedarfs (Eigenkapital + Fremdkapital).

Die nachfolgende Übersicht zählt die wichtigsten Posten einer Liquiditätsplanung auf. Natürlich unterscheidet sich die Relevanz je nach Branche und Geschäftskonzept. Jedes Unternehmen muss den Liquiditätsplan individuell und an seine Bedürfnisse angepasst gestalten.

Übersicht der wichtigsten Posten in einem Liquiditätsplan

A. Einnahmen im Liquiditätsplan

  • Der Anfangs-Kassen- und Bankbestand
  • Voraussichtliche Zahlungseingänge aus Verkäufen
  • Eventuelle Kreditaufnahmen
  • Zinserträge
  • Anlagenverkäufe
  • Steuererstattungen
  • Privateinlagen (betrifft nur Einzelunternehmer)

B. Ausgaben im Liquiditätsplan

  • Wareneingang
  • Personalkosten
  • Sozialversicherungsbeiträge (Renten- und Krankenversicherung)
  • Miete
  • Gas, Strom, Wasser, Müll
  • Telefon, Internet
  • Tilgung eines Kredits
  • Kfz
  • Leasing
  • Anlagenkäufe
  • Werbung
  • Buchhaltungs- und Steuerberaterkosten
  • Vorsteuer
  • Reisekosten
  • Privatentnahmen (bei Personengesellschaften)

Staatliche Fördermittel für professionelle Liquiditätsplanung nicht vergessen

Wie die Gegenüberstellung von Rentabilität und Liquidität bereits zeigte, gibt es einige Besonderheiten bei der Erstellung einer Kapitalflussrechnung zu beachten. Wer sich bei der seiner Liquiditätsplanung unterstützen lassen möchte, kann mit einer professionellen Unternehmensberatung zusammenarbeiten (Service-Tipp: Beratersuche) und sich die Finanzplanung sowie das Zusammenspiel der einzelnen Planungen (Umsatz-, Rentabilitäts-, Liquiditätsplan) erläutern oder auch erstellen lassen.

Im Rahmen des BAFA-Förderprogramms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ können 50 % (in Ausnahmefällen 90 %) der Kosten in Zusammenhang mit der Beratung zur Liquiditätsplanung erstattet werden. Für weitere Informationen hierzu empfehlen wir unseren Fördercheck.

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