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Lohn

Unter Lohn versteht man die Höhe der Vergütung, die nach Grundsatz der Vertragsfreiheit frei vereinbar (sofern kein gesetzlicher Mindestlohn existiert) vom Arbeitgeber bezahlt wird. Der Unternehmer ist verpflichtet, Lohn oder Gehalt an seine Arbeitnehmer zu zahlen. Umgangssprachlich werden Lohn und Gehalt gleichbedeutend behandelt, wobei Lohn auf Stundenbasis gerechnet wird und somit jeden Monat schwankt und Gehalt ein monatlich gleichbleibendes Entgelt ist. Gesetzlich wird beides unter dem Begriff Arbeitsentgelt gefasst. Diese Lohnkosten sind Betriebsaufwendungen und mindern den Gewinn. Sie können mit Geld- oder Sachleistungen vergütet werden und können Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung oder vermögenswirksame Leistungen enthalten. In ihnen wird auch die Überlassung eines betrieblichen Kfz gefasst. Des Weiteren können Lohnkosten auch gewinnabhängige Prämien sein, die beispielsweise bei einer AG auf der Basis der jeweiligen Höhe der Dividende berechnet werden. In der Regel wird der Lohn in einer Abrechnung monatlich als Ausgangsgröße behandelt. Allerdings ist Lohn nicht gleichzusetzen mit Unternehmerlohn, da dieser als fiktiver Kostenfaktor und lediglich als kalkulatorische Größe innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung fungiert. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaft stellt der Unternehmerlohn keine Betriebsausgabe dar, während die Geschäftsführer einer KG ein Geschäftsführergehalt erhalten, das durch einen Arbeitsvertrag begründet ist und wie der Lohn als Ausgabe gelistet wird.

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