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Zwei Hände legen Geld auf Geldstapel.

Auch die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit ist möglich: Während ALG-2-Empfänger das Einstiegsgeld beantragen können, gibt es für ALG-1-Empfänger den Gründungszuschuss. Um diese Förderung zu erhalten, müssen Existenzgründer einen Businessplan samt Finanzplan erstellen und diese Dokumente bei der Agentur für Arbeit abgeben.

Dabei sollten sich Gründer insbesondere auf den Finanzplan konzentrieren, da dieser die Tragfähigkeit der Existenzgründung anzeigt. Im folgenden Artikel zeigen wir, welche Punkte bei der Finanzplan-Erstellung für den Gründungszuschuss beachtet werden sollten.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen vergeben

Der Gründungszuschuss gilt als beliebte Förderung für Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen wollen. Mit dem Gründungszuschuss erhalten Existenzgründer finanzielle Unterstützung für ihre Unternehmensgründung in zwei Phasen. In der ersten Phase wird sechs Monate lang die gesamte Höhe der ALG-1-Regelleistung ausgezahlt. Zusätzlich erhalten Gründer für die soziale Absicherung 300 Euro pro Monat.

Nach einem halben Jahr wird der Fall von der Agentur für Arbeit neu bewertet. Die Ergebnisse der Unternehmensgründung werden evaluiert und es wird ermittelt, inwieweit die gesetzten Ziele in den letzten Monaten realisiert wurden.

Kommt der Sachbearbeiter zu dem Schluss, dass das Start-up weitere Förderung benötigt, beginnt die zweite Phase. Diese verläuft neun Monate, in denen jedoch nur noch die 300 Euro für die soziale Absicherung ausgezahlt werden.

Voraussetzungen für die Gründungszuschuss-Beantragung beachten

Wer den Gründungszuschuss beantragen möchte, muss bestimmte Kriterien erfüllen:

  • noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1
  • mindestens einen Tag vor der Anmeldung der Selbstständigkeit ALG 1 beantragen
  • nicht älter als 65 Jahre
  • Ausführung der selbstständigen Tätigkeit im Hauptberuf
  • erwarteter Gewinn reicht aus, um die Existenz des Gründers zu sichern

Beachten sollten Existenzgründer zudem, dass diese kein Recht auf die Förderung mit dem Gründungszuschuss haben, sondern der Zuschuss im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters der Agentur für Arbeit vergeben wird. Die Sachbearbeiter haben jedoch zum Ziel, ALG-1-Empfänger zunächst in ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.

Für Existenzgründer bedeutet dies: Überzeugungsarbeit. Das beste Instrument hierfür ist ein gut durchgeplanter Businessplan inklusive Finanzplan.

Diese Punkte sind bei der Finanzplan-Erstellung zu beachten

Der Finanzplan ist das Herzstück des Businessplans. Dieser stellt die prognostizierte Entwicklung der Existenzgründung in Zahlen dar. So können Sachbearbeiter die Tragfähigkeit der Geschäftsidee abschätzen. Speziell für den Gründungszuschuss sollte der Finanzplan aus mindestens vier Teilen bestehen:

Unternehmerlohn

Der Unternehmerlohn spiegelt das regelmäßige Gehalt als operativ tätiger Existenzgründer wider. Hier sollten die privaten Jahresausgaben detailliert, aber nicht zu knapp abgeschätzt werden. Um die Bruttowerte für die nächsten Kalkulationen zu erhalten, muss die gewählte Rechtsform berücksichtigt werden.

Personengesellschaften: Der Unternehmerlohn geht als Privatentnahme an den Existenzgründer. Hierbei ist die Einkommensteuer zu berücksichtigen.

Kapitalgesellschaften: Das Gehalt kann über entsprechende Höhe gezahlt werden. Oder Gründer können dieses über die Gewinnausschüttung erhalten. Bei Ersterem sollte die Einkommensteuer berücksichtigt werden. Bei Zweiterem die Kapitalertragsteuer.

Kapitalbedarfsplan

Im Kapitalbedarfsplan werden die voraussichtlichen finanziellen Aufwände in der Gründungs- und sechsmonatigen Anlaufphase aufgelistet.

Hier sollten alle einmaligen sowie wiederkehrenden Kosten in diesem Zeitraum erfasst werden. Ein weit verbreiteter Fehler ist, dass Gründer die Kosten häufig zu niedrig bemessen. Daher ist es wichtig, dass Existenzgründer hier eine Sicherheitsreserve über mindestens 10 % einplanen.

Der ausgerechnete Kapitalbedarf muss in der dritten Kalkulation – dem Finanzierungsplan – mit Eigenkapital bzw. Fremdkapital abgedeckt werden. Zum Eigenkapital gehören beispielsweise:

  • Gelder aus Privatvermögen (beispielsweise Ersparnisse)
  • staatliche Zuschüsse wie der Gründungszuschuss
  • Privatdarlehen von z. B. Familie und Freunden

Zum Fremdkapital hingegen gehören:

  • staatliche Förderungen und Förderdarlehen
  • Hausbankdarlehen
  • Investorengelder

Insbesondere beim Gründungszuschuss ist es förderlich, die eigene Geschäftsidee mit Geld aus dem Privatvermögen zu finanzieren. So können Sachbearbeiter sehen, dass der Gründer auch bereit ist, sowohl ein finanzielles als auch ein unternehmerisches Risiko zu tragen. Denn nicht nur ein Businessplan entscheidet darüber, ob Existenzgründer die Förderung mit dem Gründungszuschuss erhalten, sondern auch die persönliche Eignung des Gründers.

(Lesetipp: Gründungszuschuss – Neben dem Businessplan zählt auch die persönliche Eignung)

Umsatzvorschau

Im letzten Punkt erfolgt die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Die Umsatzvorschau stellt zunächst die erwarteten Jahresumsätze dar. Der Brutto-Gesamtumsatz ergibt sich abzüglich Skonti, Rabatte und Zahlungsausfällen und zzgl. der Umsatzsteuer, die jedoch bei angewandter Kleinunternehmerregelung vernachlässigt werden kann. Die Umsatzvorschau wird für den Gründungszuschuss für drei Geschäftsjahre erstellt.

Es stellt sich hier jedoch die Frage, wie man nun auf die erwarteten Umsätze kommt. Dazu gibt es zwei Arten von Umsatzposten-Berechnungen:

  • Stundenbasis: geschätzter Tagesumsatz wird auf die Arbeitstage im Jahr hochgerechnet.
  • Artikel- oder Kundenbasis: die Anzahl der verkauften Artikel oder bedienten Kunden wird auf das Jahr geschätzt und ein durchschnittlicher Verkaufspreis angenommen.

Bei der Rentabilitätsvorschau werden die erwarteten Umsätze dann mit den erwarteten Kosten verrechnet. Wichtig ist, dass Existenzgründer hier realistisch und genau kalkulieren. Denn bei zu optimistischen oder zu pessimistischen Kalkulationen oder Fehlern kann es den Gründungszuschuss kosten.

Das Betriebsergebnis, das aus der Rentabilitätsvorschau abgelesen werden kann, zeigt, wie tragfähig das Geschäftsmodell ist. Zu beachten ist, dass Existenzgründer speziell für den Gründungszuschuss zwei Varianten anfertigen. Einmal mit bewilligter Förderung und einmal ohne. So sollte für den Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit sofort ersichtlich sein, dass nur mit dem Gründungszuschuss die Geschäftsidee tragfähig ist.

Existenzgründungsberatung hilft bei der Finanzplan-Erstellung

Da Gründern ohne Vorerfahrung insbesondere die Finanzplan-Erstellung Kopfschmerzen bereitet und diese sich von der rechnerischen Detailarbeit im Finanzplan häufig abschrecken lassen, sollte diese Aufgabe im Rahmen einer Existenzgründungsberatung angegangen werden. Ein Berater weiß, welche Inhalte in einem Businessplan stehen müssen und kann bei der Erstellung oder Weiterentwicklung des Geschäftsplans helfen. Die Höhe der Förderung für die Beratung vor der Existenzgründung ist bundeslandabhängig und kann bis zu 80 % der Kosten betragen (Service-Tipps: Fördercheck und Beratersuche).

Tipp: ALG-1-Gründer benötigen eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Das Gründerzentrum von „Deutschland startet“ ist als fachkundige Stelle anerkannt und stellt ein solches Dokument auch kurzfristig aus: Kontakt zu uns

Auch interessant: AVGS für Arbeitslose – Gründungsberatung & Gründercoaching kostenlos

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