Gründerfinanzierung – die Rolle der Hausbank bei der Beantragung eines Förderdarlehens

Eine Existenzgründung ist oftmals mit Investitionen verbunden. Für den Start in die Selbstständigkeit müssen z.B. Waren oder Rohstoffe eingekauft, eine Bürofläche angemietet oder Fahrzeuge angeschafft werden. Zudem entstehen Kosten für etwa die Nutzung von Software, für die Umsetzung einer Marketingstrategie oder für Freiberufler, bei denen man eine Dienstleistung einkauft. Oftmals ist der gesamte Kapitalbedarf deutlich höher als das vorhandene Eigenkapital, das Gründer zur Realisierung der Geschäftsidee einbringen können oder möchten.

Damit der erfolgreiche Start in das Unternehmertum gelingt, kann man auf Förderdarlehen wie z.B. das KfW-StartGeld zurückgreifen. Dieses ist speziell für Gründer konzipiert und weist niedrige Zinssätze sowie eine tilgungsfreie Zeit aus.

Für die Beantragung dieses staatlich geförderten Darlehens wird ein professioneller Businessplan benötigt, der in mehreren Kapiteln das Geschäftskonzept erläutert.  Zudem muss ein bankenfähiger Finanzplan erstellt werden. Dieser enthält unter anderem einen Kapitalbedarfsplan. In diesem wird zusammengestellt, wofür die beantragten Gelder verwendet werden sollen. Oftmals hört und liest man im Kontext der Fördermittel-Beantragung vom so genannten Hausbankverfahren.

In diesem Artikel möchten wir erläutern, was das Hausbankverfahren bedeutet und wie man als Gründer einen KfW-Kredit beantragen kann.

Finanzierung durch Förderdarlehen über die Hausbank – Definition & Besonderheiten

Zu den Förderbanken in Deutschland zählen beispielsweise Landesbanken wie die NRW-Bank in Nordrhein-Westfalen oder die N-Bank in Niedersachsen. Diese bieten Gründern im jeweiligen Bundesland spezielle Gründerdarlehen an. Aber auch Bestandsunternehmen, die etwa in die Digitalisierung investieren möchten, können dort Förderdarlehen beantragen.

Deutschlandweit aktiv ist die KfW.  An diese können sich Gründer und Unternehmen aus allen Bundesländern wenden, wenn ein Förderdarlehen zur Unternehmensfinanzierung verwendet werden soll.

Förderdarlehen zeichnen sich in Abgrenzung zu klassischen Krediten durch mehrere Vorteile aus:

  • Niedrige Zinssätze. Dieser liegt ca. 1,5 Prozentpunkte unterhalb des regulären Zinsniveaus
  • Eine lange Laufzeit, sodass die monatlichen Raten (Zins + Tilgung) möglichst niedrig sind
  • Eine tilgungsfreie Anlaufzeit. Dies bedeutet, dass das Darlehen erst nach einer gewissen Zeit (z.B. nach 12 Monaten) getilgt werden muss. Dadurch lässt sich in Ruhe das Unternehmen aufbauen, bevor man das Darlehen in monatlichen Raten zurückzahlen muss.
  • Die Beantragung ist oft mit keinem oder sehr geringem Eigenkapital möglich.

Die Rolle der Hausbanken

Als Hausbank wird das Kreditunternehmen bezeichnet, mit dem ein Unternehmen den Großteil seiner Finanzgeschäfte abwickelt.

Das Unternehmen hat dort mindestens ein Geschäftskonto, ggfs. mit einer Kontokorrentlinie, hat eventuell das Stammkapital zur Gründung einer Kapitalgesellschaft dort eingezahlt und erhält von der Hausbank z.B. Kreditkarten zur Verfügung gestellt. 

Hierbei besteht die Zielsetzung einer langfristigen Beziehung zwischen Unternehmen und Bank, sodass ein vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut werden kann.  

Vor allem länger bestehende Unternehmen pflegen also eine enge Bindung zu einer Hausbank. Doch auch Existenzgründer und Jungunternehmen benötigen eine Hausbank, um ein Förderdarlehen zu erhalten. Denn beispielsweise die KfW nutzt klassische Banken wie z.B. Sparkassen oder Volksbanken, um dort Businesspläne und die Bonität des Antragstellers prüfen zu lassen.

Wenn die Hausbank dem Finanzierungsvorhaben generell zustimmt, wickelt sie die Bereitstellung der KfW-Gelder ab. In diesem Zusammenhang wird bei der Hausbank ein Geschäftskonto eröffnet, über das man Zugriff auf das Förderdarlehen hat. Man reicht einen Businessplan also nicht direkt bei der KfW ein, sondern am besten bei einer Filialbank in der Region, in der man gründet oder gegründet hat. Reine Direktbanken ohne Filialnetz arbeiten in der Regel im Gründerumfeld nicht mit Förderbanken zusammen.

Sollte man sein erstes Geschäftskonto bei einer Direktbank eröffnet haben, muss man ein weiteres bei einer Filialbank eröffnen. Zum Zeitpunkt der Ansprache der Filialbank muss man dort jedoch noch kein Kunde sein. Erst wenn man die Zusage für das Förderdarlehen erhalten hat, muss ein Konto bei der ab dann zuständigen Hausbank eröffnet werden.

Finanzierung über die Hausbank: Verwendungszweck für das Förderdarlehen festlegen

Zunächst beschäftigt man sich mit der detaillierten Ausarbeitung seiner Geschäftsidee. Diese muss in der Erstellung eines Businessplans münden, der in jedem Kapitel konkrete Aussagen über die Beschaffenheit des Geschäftsmodells gibt. So muss beispielsweise eine Marktanalyse, das konkrete Portfolio, die Segmentierung der Zielgruppe, die Definition der Marketingstrategie sowie eine SWOT-Analyse (Chancen und Risiken) enthalten.

Im Finanzplan werden alle relevanten Zahlenwerke des Gründungsvorhabens oder des Wachstums des bestehenden Unternehmens abgebildet. In der Rentabilitätsvorschau (Gewinn- und Verlustrechnung) wird der monatliche und jährliche Gewinn des Unternehmens errechnet. Im Liquiditätsplan wird angezeigt, über wie viele liquide Mittel das Unternehmen auf dem Geschäftskonto verfügt.

Im Investitionsplan wird aufgelistet, für welchen Verwendungszweck das angefragte Kapital genutzt werden soll. Dies gilt für einmalige Anschaffungskosten und für die so genannten Betriebsmittel in der Anfangsphase nach der Gründung bzw. der Aufnahme des Darlehens. Mögliche Verwendungszwecke sind:

  • Der Einkauf von Ware (im E-Commerce), von Speisen und Getränken (in der Gastronomie) oder von Rohstoffen zur Produktion
  • Maschinen
  • Werkzeug, z.B. bei einer Selbstständigkeit im Handwerk
  • Fahrzeuge
  • Büroeinrichtung
  • Personalkosten inklusive der Personalnebenkosten
  • Kosten für die Miete oder Pacht eines Lokals, eines Büros oder einer Lagerfläche
  • Marketingausgaben
  • laufende Aufwände für z.B. Software, Website-Baukastensystemen, Steuerberatung etc.
  • Reisekosten

Der Ablauf der Beantragung eines Förderdarlehens nach dem Hausbankprinzip

Zur Erstellung des Businessplans und des Finanzplans gibt es eine staatliche Förderung. Diese ermöglicht die Zusammenarbeit mit erfahrenen Gründungs- und Unternehmensberatern, die bei der Ausarbeitung des Geschäftsmodells oder der Erstellung von bankenfähigen Dokumenten unterstützen können. Der Staat unterstützt die Nutzung dieser Expertise, damit Förderdarlehen genehmigt und zielführend eingesetzt werden.

Wenn man sein Geschäftskonzept überzeugend erläutert hat, sind die folgenden nächsten Schritte ratsam:

  • Kontaktierung einer Filialbank in der Stadt/Region, in der sich der Sitz des Unternehmens befindet oder sich befinden soll
  • Vorstellung des Vorhabens
  • Übersendung des Businessplans an die Bank
  • Teilnahme an einem persönlichen Gespräch, entweder in der Filiale oder auch über einen Video-Call
  • Eröffnung eines Geschäftskontos bei der Hausbank, falls man dort noch über kein Konto verfügt.
  • Erhalt des Fördervolumens auf diesem Konto

Die Dauer der Prüfung und Genehmigung seitens der KfW kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Man sollte also frühzeitig die Förderanfrage platzieren.  Zudem ist es ratsam, noch keine rechtlichen Verbindungen wie Mietverträge, Warenbestellungen oder die Einstellung von Mitarbeitern einzugehen, bevor der Erhalt des Darlehens nicht schriftlich bestätigt ist.

Fazit

Im Vorfeld einer Existenzgründung oder dem Wachstum eines bestehenden Unternehmens ist es wichtig, sich detailliert mit dem bestehenden Kapitalbedarf zu beschäftigen. Dieser muss in einem bankenfähigen Businessplan und Finanzplan enthalten sein. Da man kein Konto bei einer Förderbank wie z.B. der KfW eröffnen kann, werden hierfür klassische Filialbanken in ihrer Funktion als Hausbank genutzt. Diese prüfen vor der Weiterleitung an die Förderbank den Geschäftsplan und sind erster Ansprechpartner für die Gründer oder Unternehmer.  

Wenn Sie sich bei der Vorbereitung der Beantragung eines Förderdarlehens unterstützen lassen möchten, bringen wir Sie gerne für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch mit einem Experten in Kontakt. Füllen Sie hierfür gerne das Formular zur Beratersuche aus und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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Häufige Fragen zur Gründerfinanzierung über Förderdarlehen und Hausbankverfahren

1. Was versteht man unter dem Hausbankverfahren?
Beim Hausbankverfahren wird ein Förderdarlehen – z. B. von der KfW – nicht direkt beim Förderinstitut, sondern über eine Filialbank beantragt. Diese prüft den Businessplan und reicht den Antrag an die Förderbank weiter. Die Auszahlung und Verwaltung des Kredits erfolgt ebenfalls über die Hausbank.

2. Warum ist ein Business- und Finanzplan für die Beantragung notwendig?
Ein professioneller Businessplan mit detailliertem Finanzplan ist Voraussetzung für die Kreditvergabe. Er zeigt, ob das Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist und wie die Mittel konkret verwendet werden sollen.

3. Welche Inhalte muss ein Finanzplan für ein Förderdarlehen enthalten?
Ein vollständiger Finanzplan umfasst unter anderem Kapitalbedarfsplan, Investitionsübersicht, Umsatzprognosen, Rentabilitätsvorschau (GuV), Liquiditätsplanung, Tilgungsplan und Abschreibungen.

4. Was kann ich mit einem Förderdarlehen finanzieren?
Finanzierbar sind sowohl Investitionen (z. B. Fahrzeuge, Maschinen, Büroausstattung) als auch Betriebsmittel wie Miete, Personal, Marketing, Software oder der Wareneinkauf.

5. Kann ich mein Geschäftskonto auch bei einer Direktbank führen?
Direktbanken arbeiten meist nicht mit Förderbanken zusammen. Für die Beantragung ist eine Filialbank notwendig, bei der dann auch das Geschäftskonto zur Abwicklung geführt werden muss.

6. Wann darf ich mit Investitionen oder Verträgen starten?
Erst nach schriftlicher Zusage des Förderdarlehens. Vorherige Ausgaben oder rechtliche Bindungen können zur Ablehnung des Antrags führen.

7. Gibt es Unterstützung bei der Beantragung eines Förderdarlehens?
Ja. Die Erstellung des Businessplans kann durch eine geförderte Gründungsberatung (z. B. über BAFA oder AVGS) unterstützt werden. Dabei übernehmen staatliche Programme bis zu 80 % der Kosten.

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