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Selbstständigkeit im Nebengewerbe

Sie wollen sich selbstständig machen, aber mit möglichst geringem Risiko? Dann ist die Selbstständigkeit im Nebengewerbe genau die richtige Lösung für Sie, Ihre neue berufliche Existenz Schritt für Schritt aufzubauen und zu erproben.

Dies hat, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, den entscheidenden Vorteil, dass Sie vorerst weiterhin über Ihren Arbeitgeber versichert bleiben. Wichtig ist bei einer solchen Entscheidung, vor allem wenn es sich um eine Vollzeitstelle handelt, sich mit dem Arbeitgeber über die zweite Tätigkeit genau abzusprechen, damit die Selbstständigkeit nicht zum Kündigungsgrund avanciert. Hierbei sollten Sie beachten, dass Sie mit Ihrer Geschäftsidee nicht in irgendeiner Form in Konkurrenz zum Unternehmen Ihres Arbeitgebers treten, und dass der Zeitaufwand der selbstständigen Nebentätigkeit ein gewisses Maß nicht überschreitet.

Besondere Fördermöglichkeiten zur Unternehmensfestigung

Füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus und lassen Sie sich von uns über Ihre konkreten persönlichen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Festigung und Weiterentwicklung Ihres Unternehmens informieren. Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt.Fördermittel aus der EU

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Die Anmeldung Ihres Nebengewerbes

Um Ihr Nebengewerbe offiziell anzumelden, ist ein Gang zum Gewerbeamt nötig, sofern Sie kein Freiberufler sind, denn in diesem Fall gelten andere Bestimmungen. Dafür sollten Sie sich vorab über die grundlegenden Unterschiede zwischen Neben- und Hauptgewerbe informieren.

Haupt- vs. Nebengewerbe

Die Formen unterscheiden sich vor allem in Hinblick auf den Zeitaufwand und die geplanten Einnahmen voneinander. Diese Differenzierung ist grundlegend für die richtige Einordnung Ihres Gewerbes durch den Gesetzgeber. Denn ob Ihr Unternehmen vom Gewerbeamt als Haupt- oder Nebengewerbe eingestuft wird, darüber entscheidet letztendlich der Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Krankenkasse: Für das Nebengewerbe gilt generell, dass die Tätigkeit nicht mehr als 15 Stunden pro Woche ausgeübt werden sollte oder darf. Die Krankenversicherung kann wie zuvor von dem hauptberuflichen Arbeitgeber übernommen werden. In Hinblick auf die Einnahmen darf eine Höchstgrenze von 17.000 Euro im Jahr nicht überschritten werden. Zur Berechnung der Einkommenssteuer von Haupt- und Nebengewerbe muss zudem eine Steuererklärung vorgelegt werden. Dies hat den Nachteil, dass womöglich zusätzliche Kosten für einen Steuerberater entstehen. Die Rechtsform des Unternehmens kann unabhängig von der Gewerbeform gewählt werden.

Vorsicht

Wenn die Anforderung an ein Nebengewerbe nicht gemäß der Vorschrift eingehalten wird, wird die selbstständige Tätigkeit automatisch als Hauptgewerbe eingestuft, und dies würde dann auch die bisherige Hauptbeschäftigung tangieren! Um alles richtig zu machen, empfiehlt es sich daher, vor dem Behördengang zuerst eine professionelle Beratung zur Existenzgründung aufzusuchen. Denn auch eine selbstständige Tätigkeit im Nebengewerbe sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Ein Experte kann Ihnen wertvolle Tipps zur richtigen Anmeldung und Planung mit auf den Weg geben und berät Sie über individuell passende Fördermittel und Marketingstrategien, um später eventuell aus Ihrer Nebentätigkeit einen Hauptverdienst entstehen zu lassen.

Vom Nebengewerbe zum Hauptgewerbe

Falls Sie längerfristig die Entwicklung eines Hauptgewerbes aus Ihrem Nebengewerbe in Erwägung ziehen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ihrem vorherigen Arbeitgeber mindestens noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 90 Tagen zur Verfügung steht. Nur dann können Sie Existenzgründungsförderung in Form des ERP-Gründerkredits oder des Gründercoaching Deutschland-Förderprogramms bekommen.

Worum Sie sich beim Übergang zum Hauptgewerbe kümmern müssen

  • Krankenversicherungs- und Altersvorsorgeanpassung
  • Bei eigener Kündigung mindestens 1 Tag arbeitslos gemeldet sein, um nach Abzug der dreimonatigen Sperrzeit vollen Gründungszuschuss zu erhalten
  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung beim Arbeitsamt
  • Termin mit dem Versicherungsberater für Berufshaftpflichtversicherung
  • Termin mit dem Steuerberater für Steuervorauszahlung u.ä.

Vorteile der Selbstständigkeit im Nebengewerbe

Die Selbstständigkeit im Nebengewerbe eignet sich als beste Form, um schrittweise und mit einem minimalen finanziellen Risiko das eigene Unternehmen aufzubauen. Wir beraten Sie gern und kostenlos telefonisch über mögliche Fördermittel und vermitteln Ihnen einen kompetenten Berater in Ihrer Nähe. Sie erreichen uns unter der Hotline: 0800 / 58 95 505.


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One thought on “Selbstständigkeit im Nebengewerbe

  1. Vielen Dank für den Tipp die Selbstständigkeit mit dem Arbeitgeber erst abzusprechen. Ich denke der Weg, zuerst weiterhin die Sicherheit eines festen Gehalts zu haben ist echt gut. Ich habe mir meinen kleinen Betrieb schon aufgebaut und mich gestern um die Selbstüberwachungsverordnung gekümmert.

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