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Telefon- und Mobilfunkanbieter mit Weitsicht auswählen

Bei Geschäftstelefonaten – besonders bei solchen ins Ausland – können schnell hohe Kosten entstehen. Zusätzlich ist es heutzutage nahezu selbstverständlich, dass Mitarbeiter, die auch außerhalb des Büros regelmäßig mit Kunden in Kontakt stehen, ein Mobilfunkgerät zur Verfügung gestellt bekommen. Damit Sie diese Kosten möglichst gering halten können, sollten Sie sich bei der Auswahl des Telefon- bzw. Mobilfunkanbieters für Ihr Unternehmen ausreichend Zeit nehmen und verschiedene Angebote vergleichen. Empfehlenswert ist es, eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten zu erstellen und mehrere Angebote einzuholen.

Besondere Fördermöglichkeiten zur Unternehmensfestigung

Füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus und lassen Sie sich von uns über Ihre konkreten persönlichen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Festigung und Weiterentwicklung Ihres Unternehmens informieren. Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt.Fördermittel aus der EU

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Was ist bei der geschäftlichen Nutzung des Privatanschlusses zu beachten?

Für den Fall, dass Sie von zu Hause aus arbeiten und ihren privaten Telefonanschluss auch geschäftlich nutzen wollen, gelten folgende Regeln:

Wenn Sie

  • Ihren privaten Telefonanschluss zu mindestens 10 % geschäftlich nutzen, können Sie alle Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Hierzu zählen Grundgebühren, Gesprächs-, Fax- und Internetgebühren und die Kosten für den Kauf bzw. die Miete entsprechender Geräte.
  • die Telefonkosten je zur Hälfte privat und beruflich behandeln, sollten Sie keine weiteren Fragen seitens des Finanzamtes erwarten müssen.
  • den beruflichen Anteil höher geltend machen wollen, sollten sie geschäftliche Telefonate aufschreiben und ggf. im Einzelverbindungsnachweis markieren, da das Finanzamt Belege für eine solche Nutzung anfordern wird.
  • die Nutzung des Internetanschlusses zu einem höheren Teil beruflich geltend machen wollen, können Sie diese aufgrund fehlender Einzelverbindungsnachweise nur schätzen; dies ist dem Finanzamt zu erläutern.
  • einen Anschluss nutzen, der auf eine andere Person als Sie selbst läuft, können Sie keine Kosten absetzen, da für Sie persönlich keine entstehen.
  • einen geschäftlichen Anschluss haben, müssen Sie auf den Gesamtteil der privaten Nutzung Einkommensteuer zahlen; bei Umsatzsteuerpflicht ist zusätzlich Umsatzsteuer zu zahlen.

Wann entfallen diese Regeln?

Diese Regeln entfallen, wenn Sie aus geschäftlichen Gründen einen zweiten Telefonanschluss einrichten und ein zweites Mobilfunkgerät anschaffen. Geben Sie beim Finanzamt die Erklärung ab, dass Sie diese rein geschäftlich nutzen. Somit sind die anfallenden Kosten als Betriebsausgaben absetzbar und die aufwändige Abrechnung der Privatnutzung entfällt.

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