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Comic-Männchen schiebt ein rotes Gesetzbuch.

Selbstständig machen im Franchising ist beliebt. Kein Wunder, denn Franchisenehmer können sich bei der Existenzgründung auf umfassende Unterstützung von Franchisegebern verlassen. Trotzdem gelten Franchisenehmer als selbstständige Unternehmer, die eigene Entscheidungen für ihr Unternehmen treffen müssen. Zu diesen Entscheidungen gehört beispielsweise die Wahl der richtigen Rechtsform.

Zwar arbeiten Franchisenehmer und Franchisegeber Hand und Hand. Doch die Rechtsform eines Franchisenehmers hat nichts mit der Rechtsform eines Franchisegebers zu tun. Das heißt, führt der Franchisegeber beispielsweise eine GmbH, ist der Franchisenehmer nicht an diese Rechtsform gebunden, sondern kann selbstständig auch eine andere Unternehmensform auswählen. Existenzgründer, die in ein Franchising-System einsteigen wollen, stehen daher vor der Frage: “Welche Rechtsform passt am besten zu mir und meiner Existenzgründung?”

Welche Rechtsformen es in Deutschland gibt

Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige Entscheidung, die Unternehmensgründer zu Beginn der Unternehmensgründung treffen müssen. Denn Rechtsform bildet den formalen Rahmen eines Unternehmens. Daraus ergeben sich zahlreiche Konsequenzen wie etwa Fragen nach der persönlichen Haftung oder der Art der Steuern, die zu entrichten sind. Zu den wichtigsten Rechtsformen in Deutschland gehören:

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, Stille Gesellschaft)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

(Lesetipp: Welche Rechtsform ist die richtige für Ihre Unternehmensgründung?)

Welche Rechtsformen sich insbesondere für Franchisenehmer eignen

Es lässt sich sagen, dass es nicht “die eine” Rechtsform gibt, die sich für alle Franchisenehmer gleichermaßen gut eignet. Für welche Form sich Existenzgründer letztendlich entscheiden, ist insbesondere von den persönlichen Voraussetzungen abhängig – so ist dies auch im Franchising. Unter anderem können bei der Entscheidung nach der passenden Rechtsform folgende Faktoren eine wichtige Rolle spielen:

  • Art der Existenzgründung
  • voraussichtlicher Jahresumsatz
  • Unternehmensgründung mit Geschäftspartnern oder allein
  • erforderlicher Kapitalbedarf

Folgende Rechtsformen haben sich für Franchisenehmer jedoch als besonders geeignet herausgestellt:

  • Offene Handelsgesellschaft
  • Einzelunternehmen
  • Unternehmergesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Welche Unternehmensform sich für Gründer eignet, kann jedoch nicht pauschal gesagt werden. Denn jede dieser Gesellschaftsformen bietet unterschiedliche Vor- und Nachteile, die bei der Auswahl berücksichtigt werden sollten.

Die jeweiligen Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Franchisenehmer

Die Frage nach der richtigen Rechtsform wirkt sich auf die Haftung, das Image, die Altersabsicherung und den steuerlichen Aufwand aus (Service-Tipp: Steuerberater finden). Daher werden im Folgenden die Vor- und Nachteile der wichtigsten Rechtsformen in Deutschland zusammengefasst.

Offene Handelsgesellschaft

Die Vorteile bei dieser Rechtsform sind, dass für die Unternehmensgründung kein Mindestkapital erforderlich ist und die Existenzgründung im Vergleich zu beispielsweise einer Kapitalgesellschaft recht einfach ist. Zudem ist die Kreditwürdigkeit bei den Banken aufgrund der persönlichen Haftung besonders gut.

Ein entscheidender Nachteil bei der offenen Handelsgesellschaft ist jedoch, dass Gründer mit dem gesamten Privatvermögen haften. Zudem ist ein Eintrag ins Handelsregister verpflichtend. Dies allein ist zwar kein großer Aufwand, dadurch ergeben sich jedoch einige Anforderungen, was die Form der Buchhaltung betrifft.

Einzelunternehmen

Ein wesentlicher Vorteil von einem Einzelunternehmen ist, dass bei der Existenzgründung kein Startkapital erforderlich ist. Einzelunternehmer haben die alleinige Entscheidungsgewalt.

Bei Einzelunternehmen beschränkt sich die Haftung nicht auf das betriebliche Vermögen, sondern umfasst das Gesamtvermögen. Dieses kommt dann zum Tragen, wenn das Unternehmen keine so großen Gewinne einfährt wie erwartet. Zudem gibt es keine anderen Gesellschafter, die zum Eigenkapital beitragen können. Es muss demnach aus eigener Kraft auf die Beine gestellt werden.

Unternehmergesellschaft

Viele Gründer, die mit anderen gemeinsam gründen wollen, wählen die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (UG). Ein großer Vorteil einer UG ist, dass hier die Haftung mit dem Privatvermögen entfällt.

Ein Nachteil kann sein, dass das geringe Stammkapital auf mögliche Geldgeber sowie Geschäftspartner abschreckend wirken kann. Darüber hinaus besteht durch das geringe Stammkapital eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Insolvenz. Für die Auszahlung von Renten und Gehältern fallen dazu noch weitere Steuern an. Um die Bonität langfristig zu steigern, muss jede UG zudem jedes Jahr mindestens 25 % des Gewinns als Rücklage einstellen. Dieser Teil darf nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Wächst das Unternehmen, kann es in weiterer Folge in eine GmbH umfirmiert werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Bei der GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gründung ist als Alleingesellschafter oder als Team möglich. Von Vorteil bei dieser Unternehmensform ist, dass eine GmbH auf Geschäftspartner seriöser wirkt als beispielsweise ein Einzelunternehmen und auch besseren Zugang zum Finanzmarkt bietet. Ein weiterer Vorteil ist die geringe Investitionshaftung für Gründer.

Viele Gründer können jedoch die Stammkapital-Höhe von 25.000 Euro nicht aufbringen. Darüber hinaus sind mit dieser Gesellschaftsform auch unterschiedliche Publikationspflichten sowie ein hoher Aufwand in der Buchführung verbunden.

Die Wahl der Rechtsform besser im Rahmen einer Existenzgründungsberatung angehen

Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige Entscheidung, die Gründer zu Beginn treffen müssen und in einem Businessplan festhalten. Welche Rechtsform am besten passt, hängt jedoch von mehreren Kriterien ab. Merken Franchise-Gründer, dass eine Unternehmensform nicht mehr passend ist, kann diese zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder geändert werden.

Die Wahl zwischen den verschiedenen Personen- oder Kapitalgesellschaftsformen ist daher eher von Themen wie Buchführung, Haftung, Steuern und Kapitalbeschaffung abhängig.

Um hier zu Beginn keine falsche Entscheidung zu treffen, sollten Entrepreneure auf eine Existenzgründungsberatung setzen. Denn ein erfahrener Berater weiß, welche Rechtsform sich am besten für den jeweiligen Franchising-Gründer eignet. Zudem kann ein Existenzgründungsberater dabei helfen, einen fundierten Businessplan zu erstellen und Gründer auf Fallstricke und Stolpersteine auf dem Weg der Unternehmensgründung aufmerksam machen. Eine solche Beratung kann sogar vom Staat gefördert werden. Welche Förderprogramme für Sie möglich sind, können Sie mithilfe von unserem kostenfreien Fördercheck herausfinden.

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