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Figur der Justitia steht auf einem Tisch.

Die Unternehmensnachfolge stellt in Deutschland eine zunehmende Herausforderung dar. Viele mittelständische Unternehmen stehen vor der Frage, wie sie ihre Betriebe langfristig erfolgreich weiterführen können. Häufig scheitert die Unternehmensnachfolge an einem fehlenden Nachfolger oder an finanziellen Hürden. Um dieses Problem anzugehen, wird seitens verschiedener Verbände und Organisationen die Einführung einer neuen Rechtsform diskutiert: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmbH-gebV). Diese innovative Unternehmensform könnte das Fortbestehen von zahlreichen Unternehmen sichern. Im folgenden Beitrag haben wir Informationen zur neuen Rechtsform sowie den Herausforderungen im Bereich Unternehmensnachfolge zusammengestellt.

Wissenswertes zum Thema Unternehmensnachfolge

Das Thema Unternehmensnachfolge ist seit Jahren von großer Bedeutung für den Mittelstand. Es betrifft nicht nur einzelne Unternehmen, sondern hat auch eine gesamtwirtschaftliche Relevanz.

Die demografische Entwicklung und der Generationenwechsel führen dazu, dass immer mehr Unternehmen vor der Herausforderung stehen, einen passenden Nachfolger zu finden.

Dies bestätigt auch eine aktuelle Umfrage der KfW unter 10.796 mittelständischen Unternehmen. Diese verdeutlicht, dass immer mehr Betriebe mit Nachfolge-Problemen zu kämpfen haben (externer Link). Dies hat zur Folge, dass in den kommenden Jahren sogar Tausende von Unternehmen schließen müssen.

Die Suche nach einem passenden Erben für die Existenzgründung gehört zu den größten Herausforderungen der Unternehmensnachfolge. Denn ohne geeignete Nachfolger stehen viele Existenzgründungen vor einer unsicheren Zukunft. Laut der Umfrage suchen derzeit rund 560.000 der insgesamt etwa 3,8 Millionen mittelständischen Unternehmen in Deutschland bis zum Ende des Jahres 2026 einen geeigneten Nachfolger. Die Studie zeigt zudem, dass rund 70.000 geplante Geschäftsübergaben bis zum Ende dieses Jahres an einem fehlenden Nachfolger scheitern könnten.

Besonders besorgniserregend ist dabei, dass etwa 190.000 dieser Unternehmen ohne eine Nachfolgeregelung aus dem Markt ausscheiden wollen. Dies könnte zukünftig zu einer bedeutenden Lücke in der Wirtschaft führen.

Diese Zahlen verdeutlichen die dringende Notwendigkeit, geeignete Nachfolger für Unternehmen zu finden und entsprechende Maßnahmen zur erfolgreichen Geschäftsübergabe zu ergreifen.

Inhaber haben unterschiedliche Möglichkeiten, ihr Unternehmen in fremde Hände zu geben. Zu diesen zählen:

Externe Nachfolge: Bei dieser Option wird ein Nachfolger außerhalb der Familie gefunden. Das kann eine Führungskraft oder ein externer Unternehmer sein, der die Existenzgründung übernimmt und weiterführt.

Familieninterne Nachfolge: Die Unternehmensnachfolge wird innerhalb der Familie geregelt, indem ein Familienmitglied das Unternehmen übernimmt. Dies kann ein direkter Nachkomme sein oder auch ein anderer Verwandter.

Eine solide Nachfolgeregelung ist nicht nur von großer Bedeutung für das Unternehmen selbst, sondern auch für die Wirtschaft im Allgemeinen. Durch eine erfolgreiche Geschäftsübergabe können Arbeitsplätze erhalten und wirtschaftliche Stabilität gewährleistet werden. Daher sollten Inhaber die Unternehmensnachfolge frühzeitig in ihre strategische Planung einbeziehen, um eine erfolgreiche Übergabe sicherzustellen und die Zukunft des eigenen Unternehmens langfristig zu sichern.

Lesetipp: Tipps für die Geschäftsübergabe

Mehr potenzielle Nachfolger durch neue Rechtsform

Die neue Rechtsform einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (externer Link) soll nun jedoch die Unternehmensnachfolge erleichtern, indem sie eine Alternative zu herkömmlichen Übertragungs- und Nachfolgeverfahren bietet. Denn durch die neue Rechtsform können Unternehmen unkompliziert und flexibel an Mitarbeitende, leitende Angestellte oder andere Leistungsträger übertragen werden. Dies geschieht, indem die Nachfolger Anteile an der jeweiligen Gesellschaft erwerben. Im Gegensatz zu herkömmlichen Übertragungsverfahren, bei denen häufig der gesamte Unternehmenswert oder Unternehmensanteile bewertet werden müssen, tritt der Nachfolger bei der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen zu einem festen Betrag (Nennbetrag der Anteile) ein. Stille Reserven und der genaue Unternehmenswert bleiben dabei unberücksichtigt.

Durch diese Vorgehensweise soll die Übertragung der Existenzgründung vereinfacht und auch für Nachfolger attraktiver gemacht werden. Der finanzielle Aufwand und die Komplexität eines Firmenverkaufs oder einer Vererbung sollen reduziert werden, da der Preis für den Einstieg vorab festgelegt ist. Dies ermöglicht auch Existenzgründern mit begrenzten finanziellen Mitteln die Geschäftsübernahme. Zudem wird vermieden, dass das Unternehmen im Falle fehlender Nachfolger aufgelöst werden muss.

Kritik an der neuen Rechtsform für eine leichtere Unternehmensnachfolge

Doch die neue Rechtsform stößt auch bereits auf Kritik. Dr. Rosemarie Kay vom IfM Bonn erklärt, dass diese Rechtsform die Suche nach einem passenden Nachfolger eher erschwert als erleichtert (externer Link). Der Grund sei, dass durch die neue Unternehmensform die Gewinne im Unternehmen langfristig gebunden werden und die Anteile nur innerhalb einer bestimmten „Fähigkeiten- und Wertefamilie“ weitergegeben werden dürfen.

Obwohl potenzielle Käufer keinen marktüblichen Preis zahlen müssen, gibt es auch wesentliche Nachteile. Sie erhalten keine Gewinnbeteiligung und können nicht von Wertsteigerungen ihrer Einlage profitieren. Zudem werden ihre unternehmerischen Entscheidungen eingeschränkt, da sie im Sinne der „Fähigkeiten- und Wertefamilie“ handeln müssen. Das bedeutet, dass nur Personen als Käufer infrage kommen, die dieselben Werte teilen wie der derzeitige Inhaber. Selbst bei einer Übertragung an juristische Personen sind diese auf solche beschränkt, die ebenfalls die Rechtsform der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ haben.

Insgesamt sehen die Experten vom IfM kaum Vorteile dieser Rechtsform für die Unternehmensnachfolge. Denn unabhängig von der Rechtsform können Unternehmer bereits heute potenzielle Nachfolger nach ihren eigenen Vorstellungen auswählen. Sie sind auch nicht gezwungen, den Verkaufspreis ihres Unternehmens an den Marktpreisen anzupassen.

Fazit: Unternehmensnachfolge gemeinsam mit einer Existenzgründungsberatung angehen

Trotz der Kritik erhoffen sich die Verbände durch die Einführung der neuen Rechtsform eine Erleichterung bei der Unternehmensnachfolge. Das Ziel ist es, dass der Pool potenzieller Nachfolger für mittelständische Unternehmen erweitert wird und somit das Problem des Nachfolgemangels im Mittelstand gemildert werden kann. Dies wiederum würde den Fortbestand erfolgreicher Unternehmen sichern.

Trotz möglicher Vereinfachungen durch die neue Rechtsform bleibt die Unternehmensnachfolge eine komplexe Herausforderung. Eine gründliche Vorbereitung und Planung sind unerlässlich, da betriebswirtschaftliche, steuerrechtliche, arbeitsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen geklärt werden müssen. Das Vernachlässigen eines einzigen Aspekts kann zum Scheitern der Unternehmensnachfolge führen. Die Zusammenarbeit mit professionellen Beratern, z. B. im Rahmen einer Existenzgründungsberatung, kann in diesem Zusammenhang hilfreich sein, um den Prozess erfolgreich zu gestalten.

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