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Unternehmensnachfolge: Was Unternehmer beachten müssen

Eine Comic-Figur, die einen Chef darstellen soll, sitzt mit Kopfhörern und Handy in einem Sessel und hat seinen Laptop auf dem Schoß und trinkt aus einem Strohhalm Kaffee.

Nicht nur Existenzgründer, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen, müssen diesen Prozess im Voraus planen, sondern auch für Unternehmer, die ihren Betrieb in fremde Hände geben wollen, ist eine solide Planung wichtig.

Zunächst soll hier der Prozess der Unternehmensnachfolge mit den wichtigsten Aufgaben für Unternehmer definiert werden.

Welche Phasen eine Unternehmensnachfolge umfasst

Der Nachfolgeprozess lässt sich in drei Phasen gliedern:

  1. Vorbereitungsphase

  2. Umsetzungsphase

  3. Stabilisierungsphase

1. Vorbereitungsphase

Mit der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge sollte spätestens ab dem 55. Lebensjahr begonnen werden. Für die Gestaltung und Planung der Nachfolgeregelung sollten fünf Jahre eingeplant werden, da verschiedene Aufgaben anfallen: Einholen von Informationen, Prüfung verschiedener Alternativen, Treffen von wichtigen und notwendigen Entscheidungen und gegebenenfalls Ausführen von erforderlichen Korrekturen. In dieser Phase wird Ausschau nach einem Unternehmensnachfolger gehalten und dieser ausgewählt. Der Nachfolger kann aus dem Unternehmen, aus der Familie oder von außerhalb kommen. Wichtig ist, dass Unternehmer das persönliche Profil des Nachfolgers prüfen, um die unternehmerischen und fachlichen Qualifikation festzulegen.

2. Umsetzungsphase

Diese Phase umfasst rechtliche, steuerrechtliche und vertragliche Schritte zum Verkauf des Unternehmens. Häufig wird eine Grundsatzvereinbarung, ein so genannter „Letter of Intent (LOI)“, der Unternehmensnachfolge abgeschlossen, bis der endgültige Kaufvertrag unterzeichnet und die Finanzierung unter Dach und Fach ist. Dieser Schritt umfasst neben den vertraglichen Aspekten auch die Fragen der Einarbeitung des Nachfolgers und den Übergabeprozess als letzten Schritt.

3. Stabilisierungsphase

In der letzten Phase sollte sich der Unternehmer sukzessiv aus seinem Unternehmen zurückziehen, denn hier ist insbesondere der Unternehmensnachfolger gefordert: Dieser muss sich mit dem übernommenen Betrieb, den Mitarbeitern, dem Markt, dem Wettbewerb und den Lieferanten auseinandersetzen.

Welche Form der Unternehmensnachfolge die richtige ist

Ob Mitarbeiter, externer Nachfolger oder ein Familienmitglied: An wen die Existenzgründung übergeben wird und welche Form der Geschäftsübergabe für Unternehmer am geeignetsten ist, kann aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten nicht pauschal beantwortet werden. Da in jedem Betrieb unterschiedliche Strukturen und Voraussetzungen herrschen, sollte stets eine individuelle Lösung gefunden werden. Eine Existenzgründungsberatung kann hier helfen, indem der Berater gemeinsam mit dem Unternehmer den Betrieb und die bestehenden Möglichkeiten analysiert.

Unternehmensnachfolger aus der Familie

Zu den grundlegenden Entscheidungen bei einer Geschäftsübergabe gehört die Wahl des Unternehmensnachfolgers. Laut einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) wird eine familieninterne Nachfolge bevorzugt: Immerhin 53 % der befragten Unternehmer haben sich einen Unternehmensnachfolger aus der Familie ausgesucht. Weitere 29 % möchten den Betrieb an einen externen Unternehmer übergeben. Und lediglich jedes fünfte Unternehmen geht in die Hände eines früheren Beschäftigten aus dem Betrieb über.

Doch obwohl viele Unternehmer einen Nachfolger aus der Familie bevorzugen, hat dies nicht unbedingt nur Vorteile, sondern kann auch zu Spannungen führen. Grund dafür ist, dass die emotionale Komponente häufig eine weitgehend objektive Betrachtung erschwert und der Unternehmer viel mehr von einem Nachfolger innerhalb der Familie erwartet, als er dies bei einem externen Unternehmensnachfolger tun würde.

Nachfolger aus dem eigenen Unternehmen

Kann ein Unternehmer keinen Nachfolger aus der Familie finden, kann ein Mitarbeiter aus dem eigenen Unternehmen in Betracht gezogen werden. Diese Möglichkeit unterschätzen viele Unternehmer, dabei bietet diese Variante viele Vorteile im Vergleich zu externen Mitarbeitern mit sich. Beispielsweise verfügt dieser über Wissen zur Branche, zu den Strukturen und den Abläufen im Betrieb. Auch kann die Übergabe schnell und abseits der Öffentlichkeit vollzogen werden.

Externer Unternehmensnachfolger

Finden Unternehmer weder aus der Familie oder noch aus dem Kreis der Mitarbeiter einen Nachfolger, müssen diese den Kopf nicht gleich in den Sand stecken. Hier ist es wichtig, selbst Initiative zu ergreifen und den Betrieb zur Übernahme anbieten. Diese Anzeige kann z. B. in Fachzeitschriften oder in Unternehmensbörsen wie „nexxt-change“ erscheinen. Auch mit Hilfe von Unternehmensberatern kann ein Nachfolger gefunden werden.

Wurde ein potenzieller Nachfolger gefunden, gilt es nun, diesen genauestens zu prüfen und seine Persönlichkeit sowie seine Qualifikationen zu analysieren. Auch sollten die kaufmännischen und fachlichen Kompetenzen geprüft werden, denn diese sind wichtig, um den Betrieb später erfolgreich weiterzuführen. Als Aufgabe müssen Unternehmer nun ein umfassendes Anforderungsprofil erstellen, mit welchem geprüft werden kann, ob der Kandidat als neuer Inhaber für den Betrieb geeignet ist. Sind sich Unternehmer bei ihrer Entscheidung unsicher, kann hier auch ein Gründungsberater mit ins Boot geholt werden.

Gründliche Einarbeitung des Unternehmensnachfolgers

Damit die Unternehmensnachfolge problemlos über die Bühne gebracht werden kann, ist eine umfassende Einarbeitung des Nachfolgers nötig. Hierfür sollten sich Unternehmer ausreichend Zeit nehmen und dem Nachfolger insbesondere in folgenden Punkten wertvolle Tipps und Ratschläge geben:

  • Standort

  • Kunden

  • Mitarbeiter

  • Kosten und Erträge

  • Verträge

Zudem sollten auch Mitarbeiter eingeweiht und nicht außen vor gelassen werden. Sowohl der Unternehmer als auch der Unternehmensnachfolger müssen nach § 613a, Abs. 5 BGB die Mitarbeiter über verschiedene Punkte rund um die bevorstehende Unternehmensnachfolge schriftlich informieren. Dazu gehören z. B. der Zeitpunkt des Übergangs, der Grund der Geschäftsübergabe und rechtliche, wirtschaftliche sowie soziale Konsequenzen für die Arbeitnehmer.

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