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Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Zahlen veröffentlicht

Nachdem seit wenigen Wochen Klarheit darüber herrscht, dass der Gründungszuschuss für ALG 1-Empfänger auch 2014 fortgeführt wird, haben sich nun auch die Antragszahlen wieder erholt und steigen. 3.460 Neuanträge wurden im Januar bewilligt, das sind knapp 20 % mehr als noch im Dezember 2013. Noch erfreulicher wird die Zahl im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres: Damals wurden nur 1.900 Anträge bewilligt, das entspricht einer Steigerung von 82 % in 12 Monaten.

Insgesamt wurde in den letzten 12 Monaten 29.000 Existenzgründern der Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit bewilligt, immerhin 65 % mehr als noch im Vorjahr; im Januar 2014 erhielten noch 24.000 von ihnen den Zuschuss.

Den Gründungzuschuss kann jeder erwerbslose ALG 1-Empfänger beantragen, der sich selbstständig machen möchte. Er dient der sozialen Absicherung und Unterstützung des Lebensunterhalts während der Gründungsphase. Weil es sich aber bei dem Zuschuss um eine Ermessungsleistung handelt – es gibt also keinen Rechtsanspruch – ist es wichtig, so gut vorbereitet wie möglich bei der Antragsstellung zu sein. Deswegen ist ein professionell ausgearbeiteter Businessplan unerlässlich, da anhand von diesem das Potenzial einer Geschäftsidee beurteilt wird. Auch die Beratung und Hilfe bei der Erstellung wird gefördert, informieren Sie sich also zunächst und lassen sich von uns beraten, damit Ihre Chancen auf Genehmigung des Antrags steigen.

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