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Die Existenzgründung ist ein Schritt voller Herausforderungen und Chancen. Staatliche Förderungen spielen bei der Umsetzung der Geschäftsidee eine wichtige Rolle. Insbesondere für Gründer im Franchising stellt sich häufig die Frage, ob sie ebenfalls von staatlicher Unterstützung wie dem Gründungszuschuss profitieren können. In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf diese Frage und klären, welche Möglichkeiten Franchisenehmer haben, um von dieser staatlichen Förderung zu profitieren.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die Arbeitslosen den Start in die Selbstständigkeit erleichtern soll. Er wird von der Bundesagentur für Arbeit gewährt und dient dazu, den Lebensunterhalt während der ersten Monate der Selbstständigkeit zu sichern. Der Zuschuss wird in der Regel für einen Zeitraum von neun Monaten gezahlt und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

Der Gründungszuschuss kann für einen Zeitraum von 6 Monaten in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes gewährt werden. Zusätzlich dazu erhalten Gründer eine monatliche Zuwendung von 300 Euro. Nach Ablauf dieser ersten 6 Monate kann für weitere 9 Monate ein monatlicher Betrag von 300 Euro bewilligt werden, sofern die geförderte Person nachweisen kann, dass sie ihre hauptberufliche Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.

Ziel vom Gründungszuschuss ist es, Arbeitslose dabei zu unterstützen, eine neue berufliche Perspektive durch die Gründung eines eigenen Unternehmens zu schaffen.

Gründungszuschuss im Franchising: Eine Option für angehende Franchisenehmer?

Eine häufig gestellte Frage ist, ob der Gründungszuschuss auch für Gründer im Franchising gilt. Die Antwort lautet: Ja, grundsätzlich können auch angehende Franchisenehmer den Gründungszuschuss beantragen, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die individuellen Umstände und zusätzlich die Art des Franchise-Konzepts eine Rolle spielen können.

Damit Existenzgründer im Franchising den Gründungszuschuss beantragen können, müssen sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, die auch für andere Gründer gelten. Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeitslosengeld I (ALG 1): Um den Gründungszuschuss zu erhalten, muss der Antragsteller noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG 1 haben.
  • Businessplan: Ein überzeugender Businessplan ist ein wesentlicher Bestandteil des Antrags. Dieser sollte das geplante Franchise-Konzept, die Marktchancen sowie eine realistische Finanzplanung enthalten.
  • Tragfähigkeit des Vorhabens: Die Arbeitsagentur prüft, ob die geplante Selbstständigkeit Aussicht auf Erfolg hat und tragfähig ist. Hierfür wird auch eine sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung benötigt.

Tipp: Das Gründerzentrum von „Deutschland startet“ ist offiziell als fachkundige Stelle anerkannt. Wir bieten die Möglichkeit, eine Tragfähigkeitsbescheinigung kurzfristig zu erhalten. Zusätzlich unterstützen wir bei der Erstellung von Businessplänen und stehen für alle Fragen rund um das Thema Existenzgründung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unseren Dienstleistungen zu profitieren.

Gründungszuschuss-Beantragung: Besonderheiten bei der Gründung im Franchising beachten

Obwohl grundsätzlich auch Franchisenehmer den Gründungszuschuss beantragen können, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Zum Beispiel kann die Agentur für Arbeit bei Franchise-Gründungen genauer prüfen, ob das gewählte Franchise-Konzept wirklich geeignet ist und ob der angehende Franchisenehmer ausreichend Eigeninitiative und unternehmerisches Potenzial mitbringt. Zudem ist es wichtig, dass im Businessplan deutlich wird, wie die Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber aussieht und welche Unterstützung dieser bietet.

Gründungszuschuss als Unterstützung für angehende Franchisenehmer

Insgesamt bietet der Gründungszuschuss auch für angehende Franchisenehmer eine wichtige Möglichkeit, finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Geschäftsidee zu erhalten. Durch die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen und die sorgfältige Planung des Vorhabens können auch Franchise-Gründer von dieser staatlichen Förderung profitieren und somit einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit erleichtern.

Es kann jedoch lohnenswert sein, sich von einer Gründungsberatung professionell beraten zu lassen. Die Kosten für eine solche Förderung müssen Sie jedoch nicht selbst tragen. Immerhin gibt es unterschiedliche Fördermittel, die je nach Bundesland die Kosten für eine Beratung übernehmen. Jetzt Fördermittelcheck ausfüllen und herausfinden, welche Förderungen für Sie passend sind.

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