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Noch bis zum 15. Januar 2015 zum Gründercoaching-Programm bei der NBank anmelden und Finanzierungs-zuschuss für Coaching-Maßnahmen sichern

Wer plant, sich selbstständig zu machen und bis zum 30. Juni 2015 alle Beratungen hierfür abschließen will, kann noch bis zum 15. Januar 2015 einen Antrag auf Gründungsförderung bei der Investitions– und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank) stellen, damit er die für Beratungsgespräche anfallenden Kosten nicht alleine tragen muss. Wichtig: Stellen Sie diesen Antrag vor Ihrer Gewerbeanmeldung, da der Anspruch auf Vorgründungsberatung sonst verfällt.

Für gründungsbegleitende Coaching– und Beratungsvorhaben sind im Zielgebiet regionaler Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) bis zu 25% der Ausgaben von maximal 800 Euro pro Tagewerk erstattungsfähig; für das Zielgebiet Konvergenz (hierunter fallen die Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Heidekreis, Stade, Uelzen und Verden) sind es bis zu 75 %.

Dieses Gründercoaching-Programm kann als Förderprogramm in Form eines Beratungszuschusses die Finanzierung von notwendigen Coaching-Maßnahmen erleichtern, sodass Sie das Potential Ihrer innovativen Geschäftsidee mit Hilfe eines kompetenten Beraters aus der NBank-KfW-Beraterbörse effizient ausschöpfen können.

Es lohnt sich zum Ende des Jahres also, lang gehegte Gründervorhaben realistisch auf ihren Coachingbedarf hin abzutasten, einen in der Börse gelisteten Berater für sich auszuwählen, dann eine Vereinbarung mit für Sie passenden Bedingungen zu treffen und mindestens vier Wochen vor Beratungsbeginn Ihren Antrag auf Förderung bei der NBank einzureichen. Da sich die Gründungsförderung des Wirtschaftsministeriums ab dem nächsten Jahr auf andere Bereiche in Niedersachsen konzentrieren wird, sollten Gründer sich diese aktuell noch zur Verfügung stehende Chance auf Beratungszuschuss nicht entgehen lassen.

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