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Die Pilotmaßnahme „KMU-NetC“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Projekte von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsverbünden mit maßgeblicher Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) werden seit dem 10. August 2016 bis zum 31. Dezember 2017 zu 50% anteilfinanziert.

Kleinunternehmen sowie Mittelständische Unternehmen mit einer Größe von maximal 1.000 Mitarbeitern (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) und einem Jahresumsatz von maximal 100 Millionen Euro, die einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland besitzen, können projektbezogene Kosten, welche bis zu 50% eigenfinanziert werden, durch das Programm „KMU-NetC“ zu 50% bezuschussen lassen.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt. Dies umfasst auch sonstige Organisationen, welche „einen sinnvollen Beitrag im Rahmen der Projektverbünde nachweisen können“. Zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können individuell sogar bis zu 100% gefördert werden. Für Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen direkten Projektausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt.

Wesentliches Ziel der Fördermaßnahme KMU-NetC“ ist eine Stärkung der Marktposition von KMU durch die Erhöhung des Innovationsgrades der in den Verbundprojekten beteiligten Unternehmen. Zu diesem Zweck unterstützt das BMBF industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben, die der „Stärkung der Innovationsfähigkeit“ der beteiligten KMU dient.

Die Fördermaßnahme ist grundsätzlich themenoffen und berücksichtigt branchen-, technologie- und disziplinübergreifende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Dies umfasst auch nicht-technische Innovationen, neue Geschäftsmodelle sowie innovative Verwertungs- und Verbreitungsformen. Gefördert werden insbesondere auch risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben mit starker Anwendungsorientierung. Bauinvestitionen sind von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.

Das zweistufige Beantragungsverfahren gliedert sich in die Vorlage von Projektskizzen und förmlicher Antragsstellung. Im Rahmen der ersten Beantragungsstufe können Projektskizzen über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit online eingereicht werden. Der Bewertungsstichtag der aktuellen Phase ist der 15. November 2016. Die zweite Verfahrensstufe sieht die Vorlage förmlicher Förderanträge vor. In dieser Verfahrensstufe müssen die Verbundpartner der positiv bewerteten Projektskizzen ihren förmlichen Förderantrag bis spätestens zum 15. März 2017 vorlegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

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