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Viele Menschen stehen und sitzen um einen Tisch mit Laptops.

Unter bestimmten Bedingungen können Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen wollen, den Gründungszuschuss beantragen. Mit diesem Fördermittel kann eine Existenzgründung finanziell unterstützt werden. Doch wie sieht es aus, wenn die Gründung im Team erfolgen soll? Welche Regelungen gelten dann für die Gründungszuschuss-Beantragung? Diese Frage klären wir im folgenden Beitrag.

Existenzgründungen im Team sind beliebt

Den Schritt in die Selbstständigkeit wagen viele nicht alleine, sondern gemeinsam mit Freunden oder Bekannten. Laut dem aktuellen KfW Gründungsmonitor machen sich rund 17 % aller Gründer im Team selbstständig (externer Link). Die Idee, als Team ein Unternehmen zu gründen, kann nicht nur spannend sein, sondern auch die Chancen auf Erfolg erhöhen. Denn Studien zeigen, dass Teamgründungen im Schnitt erfolgreicher sind, da sich im Idealfall die Partner ergänzen und verschiedene Kompetenzen einbringen können. Was für Stabilität bei der Unternehmensgründung sorgt.

Gründungszuschuss auch für Teams

Wenn es um das Thema Finanzierung der Unternehmensgründung geht, stellt dies für viele Gründer eine große Hürde dar. Insbesondere für Sologründer können die finanziellen Aufwendungen eine erhebliche Belastung sein. Es gibt zahlreiche staatliche Fördermittel, die Gründer beantragen können, um ihre Gründungskosten zu reduzieren. Hierzu zählt beispielsweise der Gründungszuschuss, der bei der Agentur für Arbeit beantragt wird.

Die Höhe der Förderung hängt dabei von dem vorherigen Anspruch auf ALG 1 ab. Während der ersten sechs Monate der Selbstständigkeit erhalten Gründer in der Regel den gleichen Betrag wie zuvor als ALG-1-Leistung, zusätzlich pauschal 300 Euro für die soziale Absicherung.

Nach dieser Phase können sie den Zuschuss für weitere neun Monate verlängern, wobei sie in dieser Zeit nur den monatlichen Festbetrag von 300 Euro für die soziale Absicherung erhalten. Insgesamt können Existenzgründer somit bis zu 15 Monate lang von der Förderung profitieren.

Lesetipp: Erfolgreiche Verlängerung vom Gründungszuschuss – so geht’s

Doch nicht jeder, der arbeitslos ist, kann die Förderung beantragen. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Zu diesen zählen:

  • arbeitslos gemeldet sein
  • mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1
  • überzeugende Geschäftsidee vorweisen

Wer im Team gründet, fragt sich vielleicht, ob der Gründungszuschuss per Vorhaben gezahlt wird oder ob jedes Gründungsmitglied die Förderungen beantragen kann.

Die gute Nachricht ist, dass jedes Teammitglied den Gründungszuschuss beantragen kann, sofern die persönlichen Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Grund hierfür ist, dass die Förderung nicht direkt für das Unternehmen selbst gedacht ist, sondern für den individuellen Lebensunterhalt und die soziale Absicherung jedes einzelnen Gründers. Das bedeutet, dass jeder Partner separat die Förderung beantragen muss.

Es kann jedoch auch vorkommen, dass einer der Geschäftspartner bereits selbstständig ist oder zuvor eine andere Form der Förderung erhalten hat. Doch keine Sorge, solche Situationen beeinflussen nicht die Möglichkeit, den Gründungszuschuss zu beantragen. Hierbei zählen lediglich die individuellen Voraussetzungen und das Konzept für das gemeinsam neu gegründete Unternehmen. Jeder Partner wird unabhängig bewertet. Und der Erfolg der Teamgründung hängt davon ab, wie geschickt die persönlichen Fähigkeiten der Gründungsmitglieder mit einem erfolgversprechenden Geschäftskonzept kombiniert werden.

Businessplan erstellen und Existenzgründungsberatung nutzen

Bevor es jedoch darum geht, den Gründungszuschuss zu beantragen, sollte ein gut durchdachter Businessplan erstellt werden. Dabei ist es wichtig, die individuellen Stärken und Fähigkeiten jedes Teammitglieds hervorzuheben und zu zeigen, wie diese zum Erfolg des Unternehmens beitragen können.

Um den Aufwand für die Erstellung und Prüfung des Businessplans möglichst gering zu halten, ist es empfehlenswert, sich als Team gemeinsam professionell beraten zu lassen. Da alle Entrepreneure mit der Existenzgründung das gleiche Ziel verfolgen, wird auch der Businessplan für alle ähnlich aussehen. Die gemeinsame Beratung ermöglicht es, einen Businessplan zu erstellen, der nur in Bezug auf die jeweiligen Gründerpersönlichkeiten abweicht.

Bei dieser Beratung ist es wichtig, auch Punkte abzuklären, die für die Gewährung vom Gründungszuschuss möglicherweise hinderlich sein könnten. Eine frühzeitige Klärung verhindert Schwierigkeiten bei der Beantragung und schützt vor eventuellen Folgen, wenn der Gründungszuschuss nicht gewährt wird und andere Fördermittel nachträglich nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine gründliche und gemeinsame Businessplan-Vorbereitung ist daher von entscheidender Bedeutung, um die Chancen auf den Erhalt vom Gründungszuschuss zu erhöhen.

Fazit – Teamgründungen erfolgreich fördern

Die Möglichkeit, sich als Team selbstständig zu machen, eröffnet eine spannende Perspektive für Gründer. Glücklicherweise können Existenzgründer, die eine Teamgründung anstreben, ihr Vorhaben genauso fördern lassen wie Sologründer. Vorausgesetzt, jedes Mitglied erfüllt die Voraussetzungen für die Förderbeantragung.

Es empfiehlt sich, eine Existenzgründungsberatung in Anspruch zu nehmen, um einen einheitlichen und überzeugenden Businessplan zu erstellen. So kann die Teamgründung erfolgreich gestaltet werden, und die Partner können gemeinsam in eine vielversprechende Zukunft als selbstständige Unternehmer blicken.

Tipp: Eine kostenfreie Existenzgründungsberatung können Sie durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um wertvolle Unterstützung bei der Unternehmensgründung zu erhalten und Ihr Vorhaben erfolgreich umzusetzen.

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