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Auf Geldstapeln wächst eine Pflanze

Wollen sich Arbeitslosengeld-I-Empfänger (ALG 1) selbstständig machen, können diese den Existenzgründerzuschuss beantragen. Diese Förderung kann vor allem die kapitalintensive Anfangsphase einer Existenzgründung erleichtern.

Allgemeines zum Existenzgründerzuschuss

Einen Antrag auf den Existenzgründerzuschuss können ALG-1-Bezieher stellen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbstständig machen wollen und noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Der Existenzgründerzuschuss dient als Anschubfinanzierung, um sich mit einer guten Geschäftsidee erfolgreich auf dem Markt zu etablieren. Die Höhe und die Dauer des Zuschusses hängen dabei von unterschiedlichen Faktoren ab.

Wie lange erhält man den Existenzgründerzuschuss?

Existenzgründer erhalten den Existenzgründerzuschuss für bis zu 15 Monate. Dieser Zeitraum ist in zwei Phasen gegliedert: Zunächst wird die Förderung für sechs Monate gewährt (Grundförderung). Im Anschluss kann ein Antrag auf Verlängerung über weitere neun Monate gestellt werden (Aufbauförderung). Der Existenzgründerzuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, auf den kein Rechtsanspruch besteht.

Wie hoch der Existenzgründerzuschuss ist

Während der Grundförderung erhalten Gründer zum einen einen Zuschuss in Höhe der individuellen monatlichen ALG-1-Regelleistung, zum anderen eine Sozialversicherungspauschale von 300 Euro. In der zweiten Phase kann diese Pauschale nach Antrag auf Verlängerung für weitere neun Monate gezahlt werden.

Businessplan erstellen für den Existenzgründerzuschuss

Mit einem professionellen Businessplan steigt die Chance auf die Zuschussgewährung. Daher sollten Gründer einen Businessplan erstellen, welcher die Existenzgründung genauer unter die Lupe nimmt. Dieser besteht aus folgenden Punkten:

  • Finanzplan
  • Lebenslauf
  • Rentabilitätsprognose
  • Beschreibung der Existenzgründung

Bei der umfangreichen Businessplan-Erstellung ist es sinnvoll, einen Gründungsberater zu Rate zu ziehen. In einem gemeinsamen Gespräch kann dieser mit dem Existenzgründer den Geschäftsplan anfertigen und optimieren. Die Existenzgründungsberatung selbst wird übrigens auch gefördert (Beratungsförderung).

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