Telefon E-Mail Beratersuche
X
Bundesweites kostenloses Experten-Telefon

Mo-Fr 08:00-22:00 Uhr
Sa 10:00-16:00 Uhr
So 10:00-16:00 Uhr

24h Rückruf-Service
100% Free Call

X
X
Experten informieren persönlich am Telfon unter 0800 58 95 505 über Fördergelder, Finanzierung und Versicherungen
Der Fördercheck

Sie erhalten staatliche Zuschüsse für Ihre Existenzgründung oder für Ihr Unternehmen.

Überprüfen Sie hier kostenlos Ihre Förderfähigkeit.

Machen Sie den kostenlosen Fördercheck!
FÖRDERCHECK

Überprüfen Sie hier kostenlos und unverbindlich, wie Sie durch staatliche Fördermittel Ihre Existenzgründung oder Ihre bereits bestehende Selbstständigkeit optimieren können.

Direkte Auskunft auch über unsere kostenlose Experten-Hotline 0800 / 58 95 505.







captcha


DatenschutzDie abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.

Frau hält eine Kamera vor ihr Gesicht.

Das Fotografieren ist für viele Menschen nicht nicht nur ein Hobby, sondern auch ein Beruf, von dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten. Seiner Kreativität beim Fotografieren freien Lauf lassen und gleichzeitig Geld damit zu verdienen, gilt für viele als Traum. Dieser scheint heutzutage besser denn je umsetzbar zu sein, da insbesondere das Internet und der Boom von sozialen Netzwerken wie Instagram oder Facebook für Fotografen völlig neue Möglichkeiten bieten. Beispielsweise indem diese Plattformen für das eigene Marketing genutzt werden können.

Wer sich als Fotograf selbstständig machen möchte, sollte diesen Schritt nicht ins Blaue hinein starten. Eine gute Vorbereitung ist hier das A und O, damit das Vorhaben erfolgreich verläuft. Ob Anmeldung der Existenzgründung, Entwicklung von zielführenden Marketing-Maßnahmen und fundierte Fotografen-Ausbildung: Auf was Gründer bei der Selbstständigkeit als Fotograf achten müssen, haben wir für Sie zusammengeschrieben.

Wer sich als Fotograf selbstständig machen darf

Seit dem 1. Januar 2004 gehört der Beruf Fotograf hierzulande laut Anlage B der Handwerksordnung zu den zulassungsfreien Berufen (Paragraph 18 Abs. 2). Das bedeutet, dass der Begriff Fotograf nicht mehr geschützt ist und die Berufsfotografie auch ohne Nachweis einer Meisterausbildung ausgeübt werden darf. So können sich auch Quereinsteiger unter dieser Berufsbezeichnung selbstständig machen.

Selbstständig machen als Fotograf: Diese Voraussetzungen sollten Gründer erfüllen

Wer sich als Fotograf selbstständig machen möchte, sollte in erster Linie eine kreative Ader haben. Denn Kreativität und ein gewisses Kunstverständnis sind wichtige Voraussetzungen für Fotografen. Zudem sollte eine gute Beobachtungsgabe und Sinn für ästhetische Gestaltung vorhanden sein. Auch ist ein fundiertes technisches und handwerkliches Grundwissen sehr wichtig. Mindestens ebenso bedeutsam wie das fachliche Können sind Organisationstalent und der Umgang mit Kunden. Eine gewisse Menschenkenntnis sowie sehr gutes Einfühlungsvermögen sollten auch vorhanden sein, um Kundenwünsche bestmöglich umzusetzen.

Zu den Aufgaben von selbstständigen Fotografen gehören neben dem Schießen von Fotos folgende Tätigkeiten:

  • Buchhaltung erledigen
  • Preise kalkulieren
  • Termine vereinbaren
  • Marketing-Aktionen planen und durchführen
  • Fotoshootings und Fotoreisen planen
  • Equipment auf dem neuesten Stand halten

Da im Rahmen der Selbstständigkeit auch mit Zahlen umgegangen werden muss, sollten Existenzgründer zudem ein gewisses mathematisches Verständnis mitbringen. Dieses wird insbesondere bei buchhalterischen Tätigkeiten als auch bei der Preisbestimmung benötigt. Immerhin sollten Gründer einschätzen können, ob sich die Gründung finanziell lohnt und diese auf dem richtigen Weg sind. Werden beispielsweise Preise zu niedrig angesetzt oder entstehen Fehler im Rahmen der Buchhaltung, kann dies schnell zu hohen Kosten und im schlimmsten Fall zum Aus der Unternehmensgründung führen.

Ausbildung oder Studium? Wie Fotografen ihr Know-how erwerben

Wer sich als Fotograf selbstständig machen möchte, sollte gute Kenntnisse im Bereich Fotografie mitbringen. Dazu gehört insbesondere Know-how in Themen wie Belichtung, Kontrast und Bildschärfe. Auch sollten Gründer fit in der digitalen Bildbearbeitung sein. Diese werden insbesondere für Auftragsarbeiten für beispielsweise Baby- oder Hochzeitsshootings benötigt.

Doch auch, wer noch keine ausreichenden Kenntnisse mitbringt, hat die Möglichkeit, sich diese anzueignen. Am besten ist es, wenn Entrepreneure das Fotografenhandwerk im Rahmen einer fundierten Ausbildung lernen. Hier haben diese dann die Wahl zwischen einem Studium an einer Hochschule oder einer handwerklichen Ausbildung.

Möglich ist es auch, sich die benötigten Kenntnisse selber, beispielsweise durch Youtube-Videos beizubringen und sich dann selbstständig zu machen. Dennoch ist es sinnvoll, vor der Existenzgründung ein Praktikum zu absolvieren, um einen Einblick in das Berufsfeld eines Fotografen zu erhalten und Tagesabläufe kennenzulernen.

So können Hobby-Fotografen schnell prüfen, ob eine selbstständige Tätigkeit als Fotograf für sie überhaupt infrage kommt.

Anmeldung der Unternehmensgründung beim Finanzamt oder Gewerbeanmeldung?

Steht der Plan, sich als Fotograf selbstständig zu machen, stellt sich die Frage nach der Anmeldung der Existenzgründung. Ob hier eine Gewerbeanmeldung nötig ist oder die Selbstständigkeit beim Finanzamt angezeigt werden muss, ist je Art der Tätigkeit unterschiedlich. Allgemein gilt, dass eine gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden muss und Freiberufler sich beim Finanzamt melden müssen. Zudem lautet eine bekannte Faustregel für die Einstufung Freiberufler oder Gewerbetreibender: Je mehr es bei der Arbeit um Kreativität und künstlerische Umsetzung geht, desto eher gilt diese als freiberuflich.

Beim Berufsbild Fotograf sind die Grenzen jedoch fließend, denn Fotografen arbeiten sowohl künstlerisch als auch handwerklich. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Fotograf Gewerbetreibender, wenn seine Bilder in erster Linie Werbezwecken seines Auftraggebers dienen, selbst wenn sie in Zeitungen und Zeitschriften veröffentlicht werden (externer Link).

Wer jedoch beispielsweise als Bildjournalist arbeitet oder nur künstlerische Fotografien erstellt, kann den Status Freiberufler erhalten und muss keine Gewerbeanmeldung vornehmen.

Ob eine Gewerbeanmeldung oder die Anmeldung der Unternehmensgründung beim Finanzamt fällig ist, sollte bereits vor dem Start der Existenzgründung geklärt werden (Tipp: Steuerberater finden). Fehler, beispielsweise durch eine unterlassene Gewerbeanmeldung, können hier teuer werden.

Selbstständig machen als Fotograf und vorher Businessplan erstellen

Viele Gründer halten die Businessplan-Erstellung immer noch für eine lästige Aufgabe, die erledigt werden muss, wenn es um die Beantragung von Krediten oder Zuschüssen geht. Das ist jedoch nicht ganz richtig. Denn ein Businessplan dient Gründern in erster Linie selbst. Indem dieser ihnen zeigt, ob ihr Vorhaben in die richtige Richtung verläuft oder diese vom Kurs abkommen. Ein sehr gut erstellter Businessplan ist daher wie ein Kompass für Gründer.

In einem solchen Geschäftsplan werden alle Seiten der Existenzgründung gründlich unter die Lupe genommen. Gründer lernen zudem den Markt und ihre Konkurrenz kennen und beschäftigen sich mit dem Standort der Unternehmensgründung sowie ihrer Zielgruppe.

Zudem erfahren Gründer, mit welchen möglichen Kosten für beispielsweise Foto-Equipment, Reisen oder Büromiete diese rechnen müssen. Für Gründer ist es besonders wichtig, die Kosten möglichst genau zu kennen und diese im Blick zu behalten.

Um hier einen Überblick zu behalten, ist die Finanzplan-Erstellung sinnvoll. Mit einem solchen Finanzplan lernen Gründer ihre Geschäftsidee von der wirtschaftlichen Seite kennen und belegen, dass sich das Geschäftsmodell auch wirtschaftlich rentiert und umsetzbar ist.

Selbstständig machen und mit einer Existenzgründungsberatung auf Nummer sicher gehen

Wer sich als Fotograf selbstständig machen möchte, muss einige Punkte beachten. Neben der Anmeldung der Unternehmensgründung, muss eine klare Struktur der Angebote und ein schlüssiges Konzept vorhanden sein. Diese lassen sich durch einen Businessplan erreichen.

Da es insbesondere zu Beginn viele Stolpersteine bei der Businessplan-Erstellung gibt, sollte diese Aufgabe im Rahmen einer Existenzgründungsberatung angegangen werden. Eine solche Beratung kann je nach Bundesland staatlich gefördert werden (siehe auch Fördermittel). Um herauszufinden, welche Förderung für Sie passend ist, füllen Sie einfach unseren kostenfreien Fördercheck aus.

Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!

Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert