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Tipps und Tricks für den Antrag auf Gründungszuschuss aus ALG 1

Jeden Monat werden rund 8.000 – 10.000 Unternehmensgründungen mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit gefördert. Mit dieser Förderung erhalten ALG-1-Empfänger finanzielle Unterstützung beim Schritt in die Selbstständigkeit. Bei dieser Fördermöglichkeit handelt es sich um eine Ermessensleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderdauer mit dem Gründungszuschuss kann bis zu 15 Monate betragen und gliedert sich in zwei Phasen. In der ersten Phase erhält der Existenzgründer in den sechs Monaten nach seiner Unternehmensgründung einen Zuschuss in Höhe des individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer monatlichen Pauschale in Höhe von 300 Euro. Letztere kann in einer zweiten Phase um weitere neun Monate verlängert werden. Die Beantragung der Förderung bei der Agentur für Arbeit muss jedoch gründlich vorbereitet werden, um die Chancen auf deren Gewährung zu erhöhen. Die wichtigsten Tipps haben wir zusammengetragen.

Eine Glühbirne liegt auf weißem Hintergrund. Über dieser liegen drei gelbe Wäscheklammern.

Überzeugenden Businessplan erstellen nicht vergessen

Ein häufiger Grund für eine Ablehnung des Gründungszuschuss-Antrags ist ein fehlerhafter oder unvollständiger Businessplan. Gründer müssen zwar keinen Geschäftsplan über 30 Seiten verfassen, jedoch sind drei Seiten zu wenig, um das Geschäftskonzept zu erläutern und Antworten auf alle Fragen zu geben, die ein Businessplan beantworten sollte. Die häufigsten Fehler im Businessplan werden im Finanzteil gemacht. Beispielsweise wird der Kapitalbedarf zu gering eingeschätzt oder die Finanzplanung lässt durchscheinen, dass die geplanten Gewinne die Lebensunterhaltungskosten kaum decken. Daher sollte die Liquiditätsplanung im Businessplan für das erste Geschäftsjahr zum einen die Notwendigkeit des Gründungszuschusses in den ersten sechs Monaten aufzeigen, zum anderen die Rentabilität des Unternehmens in der Folgezeit darstellen.

Wenn Existenzgründer merken, dass ein Konzept im Businessplan sich nicht oder nur sehr schwierig umsetzen lässt, sollte der Geschäftsplan überarbeitet werden.

Folgende Punkte muss der Businessplan enthalten:

  • Zusammenfassung des Vorhabens
  • Ausführliche Beschreibung des Geschäftsmodells
  • Genaue Beschreibung des Produkts oder der Dienstleistung
  • Marktanalyse
  • Marketingstrategie und Zielgruppendefinition
  • Personalplanung
  • Erläuterung der Chancen und Risiken
  • Finanzierungsbedarf

Wichtig ist, dass der Businessplan ausführlich und so formuliert ist, dass dieser der Arbeitsagentur keinen Vorwand zur Ablehnung bieten kann. Auch ist darauf zu achten, dass dieser nicht zu optimistisch formuliert ist, da dies sonst zu einer Ablehnung für den Existenzgründungszuschuss führen kann.

Ein weiterer Ablehnungsgrund ist die Vermittelbarkeit des Existenzgründers. Ist eine Person nach Meinung des Sachbearbeiters der Agentur für Arbeit wieder leicht in den Arbeitsmarkt eingliederbar, wird diesem der Existenzgründerzuschuss häufig verwehrt. Daher sollten Existenzgründer im Businessplan darstellen, warum diese ein Unternehmertyp sind und mit einer Unternehmensgründung besser als im Angestelltenverhältnis aufgehoben sind.

Gute Vorbereitung auf das Gespräch steigert Chancen auf den Gründungszuschuss

Viele Existenzgründer machen den Fehler und gehen naiv in das Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur. Frei nach dem Motto: „Dort wird mir bestimmt geholfen!“ wird das Gespräch nicht gründlich vorbereitet und Gründer vergessen dabei, dass es mehr Menschen gibt, die den Zuschuss beantragen wollen als Gelder vorhanden sind. Daher bekommen nur wenige Existenzgründer den Gründungszuschuss. Eine gründliche Vorbereitung ist dabei wichtig. Beispielsweise sollten alle Unterlagen mitgebracht werden, zu diesen zählen zum Beispiel: detaillierter Businessplan, ausgefülltes Antragsformular, Lebenslauf, gegebenenfalls Erlaubnisse oder Zulassungen und Tragfähigkeitsbescheinigung. Mit letzterer bestätigt eine fachkundige Stelle, dass das Geschäftsmodell und der Businessplan umsetzbar sind.

Auch sollten Existenzgründer auf einen richtigen Umgang mit dem Berater der Arbeitsagentur achten und dabei ihre persönlichen und fachlichen Eignungen überzeugend darstellen. Wer sich selbstständig machen möchte und den Existenzgründerzuschuss beantragen will, muss seine Motivation für diesen Schritt begründen.

Mit geförderter Beratung den Gründungszuschuss erfolgreich beantragen

Ein weiterer Tipp, den Existenzgründer bei der Gründungszuschuss-Beantragung beherzigen sollten, ist die Inanspruchnahme einer Existenzgründungsberatung. Gründer, die diese wahrnehmen und sich von einem Gründungsberater bei der Umsetzung ihrer Selbstständigkeit beraten lassen, sind nachweislich erfolgreicher am Markt. Dies gilt auch bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit. Wer ALG 1 empfängt und den Gründungszuschuss beantragen möchte, sollte einen Berater mit ins Boot holen, welcher bei der Businessplan-Erstellung, bei der Gründungszuschuss-Beantragung sowie bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit behilflich ist. Je nach persönlicher Situation und abhängig vom Bundesland kann hierfür auch eine Förderung beantragt werden. Dadurch können bis zu 70 % der Kosten für eine Beratung erstattet werden.

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