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Ein kurzer Überblick

+++ Achtung: Das Gründercoaching Deutschland (GCD) wurde zum 01.01.2016 durch die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ abgelöst. Die Antragstellung sowie die Abwicklung werden nun durch das BAFA getätigt. +++

Unternehmensgründern in Deutschland steht eine Vielzahl von Fördermaßnahmen zur Verfügung. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Gründung es sich handelt: Die Neugründung, der Erwerb oder die Übernahme eines Unternehmens – für jede Gründungsform gibt es die Möglichkeit einer Unterstützung. Die Förderdatenbank des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet eine gute Übersicht über Gründungsfördermittel in Deutschland. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst.

Grundlegend kann zwischen zwei verschiedenen Fördermaßnahmen unterschieden werden: Zuschüsse und Darlehen.

Bezuschusst werden können beispielsweise Coachingmaßnahmen sowie Unternehmensberatungen im Rahmen des Gründercoachings Deutschland. Auch wenn in einigen Bundesländern die finanziellen Mittel des Europäischen Sozialfonds bereits ausgeschöpft sind, lohnt sich weiterhin eine Beantragung. In den News vom 01.04.2015 haben wir bereits berichtet, dass sich der Start der ESF-finanzierten Beraterprogramme in der neuen Förderperiode verzögert. Aus diesem Grund bietet die KfW ab dem 01.05.2015 das GCDneu aus KfW-Mitteln an. Hiermit soll eine ansonsten entstehende Förderlücke geschlossen werden. Über die weiterführendes Entwicklungen werden wir berichten.

Für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit bietet die Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss an, für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit II besteht die Möglichkeit, das Einstiegsgeld zu erhalten.

Unternehmensgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen können eine Unterstützung durch das EXIST-Gründerstipendium erlangen.

Trägt Ihr Unternehmen zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bei, z.B. durch die Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen können Sie besonders attraktive Investitionszuschüsse erwarten.

Neben Zuschüssen gibt es auch die Möglichkeit, ein gefördertes Darlehen aufzunehmen.

Ist nicht genügend Eigenkapital vorhanden, ermöglichen diese Darlehen oftmals erst die finanzielle Umsetzung eines Gründungsprojektes. Förderdarlehen haben dabei den Vorteil, dass sie längere Zeiträume und feste Zinssätze haben, zudem gibt es die Möglichkeit, tilgungsfreie Anlaufjahre in Anspruch zu nehmen. Für Kleinst- und Kleingründungen mit geringem Kapitaleinsatz gibt es besonders umfangreiche Förderangebote, beispielsweise den „ERP-Gründerkredit – StartGeld für Innovationsvorhaben bis zu 100.000 Euro“, Darlehen der Landesförderbanken oder Kleinstkredite von Microlending-Initiativen. Förderdarlehen beantragen Sie in der Regel über Ihre Hausbank.

Welche dieser Fördermaßnahmen Ihnen in welchem Umfang zustehen und wie Sie Ihre Chancen auf Bewilligung erhöhen, können Sie unter unserer kostenlosen Expertenhotline erfragen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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