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Wer sich sich selbstständig machen möchte, muss sich über viele Themen Gedanken machen. Zu diesen zählen die Art der Finanzierung der Geschäftsidee, die Produktauswahl und die Wahl der Unternehmensform. Auch sollten sich Gründer die Frage stellen, ob diese die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Immerhin können Gründer hierbei je nachdem von einigen Vorteilen profitieren. Die Entscheidung sollte jedoch vorab gut überlegt sein. Denn sobald sich Existenzgründer erst einmal festgelegt haben, ist der Beschluss für fünf Jahre bindend.

Bevor eine Entscheidung getroffen wird, muss jedoch herausgefunden werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und ob sich die Anwendung der Kleinunternehmerregelung lohnt oder sich sogar negativ auf die Unternehmensgründung auswirkt.

Wann Gründer als Kleinunternehmer gelten

Als Kleinunternehmer bezeichnet man Einzelunternehmen (Freiberufler, eingetragene Kaufleute), GbRs oder kleine UG, deren Umsätze so niedrig sind, dass das Finanzamt diesen einen Großteil der umsatzsteuerlichen Pflichten erlässt. Diese werden quasi wie eine Privatperson bzw. ein Nichtunternehmer betrachtet. Um den Status Kleinunternehmer zu erhalten, dürfen bestimmte jährliche Umsatzgrenzen nicht überschritten werden.

So darf der Umsatz im Gründungsjahr 22.000 Euro nicht überschreiten. Der Jahresumsatz im aktuellen Jahr darf zudem nicht über 50.000 Euro liegen. Treffen diese Bedingungen zu, können Existenzgründer die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG (externer Link) beantragen.

Bei der Unternehmensgründung erhalten Gründer einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende erhalten diesen Fragebogen im Rahmen ihrer Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Freiberufler dagegen wenden sich direkt an das Finanzamt oder an einen Steuerberater. In Zeile 7.3 des Fragebogens muss angekreuzt werden, ob die Kleinunternehmerregelung genutzt werden soll oder nicht.

Der Status Kleinunternehmer ist dabei weder auf eine spezielle Rechtsform noch auf eine bestimmte Branche beschränkt.

Vorsicht: Beim Prognostizieren des Umsatzes für das folgende Jahr sollten sich Gründer nicht übermäßig verschätzen. Denn werden die Umsatz zu niedrig angegeben, können rückwirkend Umsatzsteuer erhoben werden. Schätzen Gründer dagegen ihren Umsatz zu hoch ein, kann ebenfalls eine nachträgliche Besteuerung drohen. Die falsche Einschätzung des zukünftigen Umsatzes zählt zu den häufigsten Fehlern, die Kleinunternehmer begehen.

Welche Regeln und Pflichten bei der Kleinunternehmerregelung gelten

Mit dem Status Kleinunternehmer kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Diese soll Gründern mit geringen Jahresumsätzen das Leben erleichtern, da diese sich nicht um das komplizierte Umsatzsteuerrecht kümmern müssen.

Beispielsweise erlaubt die Kleinunternehmerregelung Gründern den Verzicht auf die Erhebung und Zahlung der Umsatzsteuer in den Rechnungen. Im Gegenzug sind Kleinunternehmen jedoch auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Als Vorsteuer bezeichnet man die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die Gründer selber bei den Einkäufen von Produkten für ihre Existenzgründung bei den Lieferanten bezahlen. Das kann insbesondere in der Gründungsphase ein Nachteil sein, da in dieser Zeit die Kosten für Anschaffungen viel höher sind als in den Folgejahren. Schließlich müssen sich Gründer zunächst ausstatten, bevor es losgeht. Für Gründer, die Dienstleistungen erbringen und wenig Ausgaben haben, kann sich dagegen die Kleinunternehmerregelung lohnen.

Ein weiterer Vorteil, der mit der Nutzung der Kleinunternehmerregelung einhergeht, betrifft Kleinunternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Diese dürfen zudem Gebrauch von der vereinfachten Buchführung, der Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) machen. Mit dem Gebrauch der Kleinunternehmerregelung fallen somit viele Bürokratiearbeiten weg.

Wird die Kleinunternehmerregelung nicht genutzt, werden auf den Rechnungen an Kunden Umsatzsteuer ausgewiesen. Sobald die Kunden zahlen, werden demnach nicht nur das Entgelt für die erbrachte Leistung bzw. für das erworbene Produkt eingenommen, sondern auch die Umsatzsteuer. Diese müssen an das Finanzamt abgeführt werden. Allerdings kann die Vorsteuer, die vorab an die Lieferanten bezahlt wurde, davon abgezogen werden. Wenn mehr Vorsteuer bezahlt wurden als Umsatzsteuer eingenommen wurden, wird die Differenz sogar vom Finanzamt zurück erstattet.

Mit einem Steuerberater auf Nummer sicher gehen

Ob die Kleinunternehmerregelung letztendlich in Anspruch genommen oder besser darauf verzichten werden sollte, ist gut zu überlegen. Ein Gespräch mit einem Steuerberater kann hier Klarheit verschaffen. Denn auch beim Thema Kleinunternehmen gibt es zahlreiche Fallstricke im Steuerrecht, die im Falle von Fehlern zu Sanktionen führen können. Da ein Steuerberater verschiedene Rechte und Pflichten übernimmt, haftet dieser in den meisten Fällen von Schäden, die die Unternehmensgründung betreffen. Mit der fachlichen Beratung eines Steuerberaters gehen Gründer somit auf Nummer sicher. Denn insbesondere zu Beginn einer Gründung können Fehler in Steuerangelegenheiten das Aus der Gründung bedeuten.

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